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Freiwillige Selbstkontrolle Arzneimittelindustrie
Mehr Transparenz und vollständiges Geschenkeverbot
Der Verband „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) will Werbeaktivitäten in seiner Branche noch weiter einschränken. Auf der morgigen Mitgliederversammlung soll unter anderem der Fachkreise-Kodex verschärft werden. Künftig soll die Abgabe jeglicher Geschenke an Angehörige der Fachkreise – also auch Apotheker – verboten sein. Dies gilt auch für geringwertige Werbegaben wie Kugelschreiber oder Schreibblöcke.
Geschenke der Pharmaindustrie an Ärzte oder andere Heilberufler werden schon seit einigen Jahren kritisch beäugt. Als die Mitglieder des Verbands forschender Pharma-Unternehmen vor knapp zehn Jahren den FSA gründeten, hatte dies gute Gründe. Fortbildungsveranstaltungen oder Werbegaben an Ärzte sollten fortan unter Kontrolle bleiben – und zwar in Eigenregie. Der FSA verteufelt Werbung nicht generell – aber sie muss zutreffend sein, darf keine unlauteren Praktiken beinhalten und keine berufsethischen Konflikte mit den Angehörigen der Fachkreise beflügeln. Der Fachkreise-Kodex der FSA sieht für Verstöße gegen seine Vorgaben verschiedene Sanktionsmöglichkeiten vor.
Jetzt will der FSA einen Schritt weiter gehen und auch die allerkleinsten Geschenke verbieten. „Da machen wir einen klaren Schnitt“, so FSA-Geschäftsführer Holger Diener. Ehe man sich auf Diskussionen einlässt, welches kleine Geschenk schon anrüchig sein könnte, will der Verein lieber einen kompletten Riegel vorschieben. Das heißt: Auch Schreibblöcke oder Ähnliches mit dem Aufdruck eines Pharmaunternehmens oder eines Arzneimittels sollen künftig tabu sein. Bislang verweist der Fachkreise-Kodex auf § 7 Heilmittelwerbegesetz – und sofern hier nichts anderes bestimmt ist, müssen Werbegaben „geringwertig“ sein. Die neue Regelung wird laut FSA – vorbehaltlich der Genehmigung durch das Bundeskartellamt, die für das 1. Quartal 2014 erwartet wird — zum 1. Juli 2014 in Kraft treten.
Bei der Verfolgung und Sanktionierung bleibt alles beim alten. Jeder, der Verstöße eines FSA-Mitgliedsunternehmens oder seiner Töchter zu sehen meint, kann diese bei der FSA anzeigen. Eine Schiedsstelle geht den Vorwürfen nach und kann, wenn sie tatsächlich Verstöße feststellt, Sanktionen gegen das Unternehmen verhängen, insbesondere Geldstrafen. Auch eine öffentliche Rüge ist möglich.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt der morgigen Mitgliederversammlung ist der Transparenzkodex. Schon im Frühsommer hatte der europäische Pharmaverband EFPIA einen solchen verabschiedet – nun folgt die nationale Umsetzung durch den FSA. Danach müssen Pharmaunternehmen künftig alle Zuwendungen und Geldflüsse veröffentlichen – etwa Beratungshonorare, Spenden oder die Finanzierung von Fortbildungsveranstaltungen. Hier wird den Firmen noch etwas Vorbereitungszeit gewährt. Die erste Veröffentlichung soll 2016 erfolgen – für das Jahr 2015.
Berlin - 26.11.2013, 15:02 Uhr