Selbstmedikation

TÜV rät Arbeitnehmern zu Apotheken-Besuch

Berlin - 25.09.2014, 13:06 Uhr


Der TÜV Rheinland befasst sich neben vielen anderen auch mit den Themen Gesundheit und betrieblicher Arbeitsschutz. Derzeit klärt er auf, worauf Arbeitnehmer bei der Einnahme rezeptfreier Arzneimittel bei Schmerzen oder leichten Erkrankungen achten sollten: Neben- und Wechselwirkungen könnten unter anderem zu verminderter Aufmerksamkeit, längeren Reaktionszeiten oder Gleichgewichtsstörungen führen – Arbeitnehmer sollten sich daher in der Apotheke beraten lassen.

Der Prüfdienstleister verweist auf Zahlen des Statistischen Bundesamts, denen zufolge ein Drittel der Teilnehmer einer Umfrage in den vergangenen drei Monaten aufgrund von Kopf- oder Zahnschmerzen Schmerzmittel eingenommen hat. Mittel gegen Erkältung nahmen danach über 20 Prozent ein. Doch: Über längere Zeit sollten rezeptfreie Arzneimittel ohne ärztlichen Rat nicht angewendet werden, mahnt der Dienstleister in einer Mitteilung.

Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin beim TÜV Rheinland, erklärt warum: „Die Einnahme rezeptfreier Präparate kann die Arbeitsfähigkeit beeinflussen. Mögliche Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten können zu verminderter Aufmerksamkeit, längeren Reaktionszeiten, Gleichgewichtsstörungen oder auch zu Schwindel und Übelkeit führen.“ Arbeitnehmer sollten sich daher bei der Selbstmedikation in der Apotheke oder von ihrem Arzt beraten lassen.

Unerwünschte Effekte träten oft bei der ersten Anwendung eines Arzneimittels auf, aber auch, wenn bei einer langfristigen Behandlung die Dosierung verändert werde. Verschiedene Medikamente könnten die Reaktionsfähigkeit reduzieren und zu Müdigkeit führen. Beeinflusse dieser Effekt die Arbeitsleistung, lohne es sich, den Arzt oder Apotheker nach einer Alternative zu fragen. Wenn sich Arzneimittel auf die Arbeitsfähigkeit auswirken, empfiehlt der TÜV zudem ein Gespräch mit dem Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber, um bedarfsgerechte Tätigkeitsfelder für den Betroffenen zu finden.


DAZ.online