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Enttäuscht, bestätigt, entschlossen
E-Zigaretten-Entscheidung sorgt für mächtig Dampf
Die gestrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu E-Zigaretten hat durchaus unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller sowie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zeigten sich enttäuscht. Bestätigt sieht man sich hingegen beim Verband des eZigarettenhandels – er ruft Händler und Hersteller zu einer Schadenersatzklage gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf.
Beim BAH bedauert man die Entscheidung des Gerichtes, Liquids in E-Zigaretten nicht als zulassungspflichtige Arzneimittel einzustufen. Damit hätten die Richter die Chance vertan, dass auch E-Zigaretten-Hersteller – ebenso wie Arzneimittelhersteller – in einem Zulassungsverfahren die Wirksamkeit und Sicherheit ihrer Produkte nachweisen müssen, erklärte Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Weiser. „Dies ist ein schwarzer Tag für die Verbraucher- und Patientenrechte in Deutschland. Nun ist der Gesetzgeber gefordert, entsprechend tätig zu werden.“
Das BfArM, das für eine Klassifizierung als Arzneimittel eingetreten war und in einem der Verfahren unterlag, reagierte ebenfalls mit Bedauern. Obwohl E-Zigaretten Nikotin verdampften und deshalb mit potenziellen Gesundheitsrisiken verbunden seien, würden sie jetzt weiterhin weder überprüft noch überwacht, erklärte das Institut der Nachrichtenagentur dpa. „Wir hätten eine klare rechtliche Regelung begrüßt, die Verbrauchern mehr Schutz bietet, sie über Risiken aufklärt und die im Übrigen auch wirkungsvoll verhindert, dass E-Zigaretten völlig legal schon an Kinder verkauft werden können.“
EU-Tabakrichtlinie sorgt für Regulierung
„Diese Entscheidung ist angesichts der Gefährlichkeit dieser Produkte völlig unverständlich“, empörte sich Johannes Spatz, Sprecher des Forum Rauchfrei. „Damit ist es weiterhin möglich, nikotinhaltige E-Zigaretten und E-Shishas auch an Kinder und Jugendliche zu verkaufen.“ Denn für Verkauf und Konsum von E-Zigaretten fehlten in Deutschland gesetzliche Regelungen. Dieser Zustand müsse dringend beendet werden. Für eine Regulierung wird die EU-Tabakrichtlinie sorgen, die Deutschland bis 2016 umsetzen muss. Sie zählt die Verdampfer grundsätzlich zu den Tabakprodukten – solange sie eine Nikotinkonzentration von 20 mg/ml nicht überschreiten und keine heilende Wirkung versprechen.
Schadenersatzklage gegen NRW
Der VdeH indes ist erleichtert, dass die „öffentlichkeitswirksame Kampagne“ des NRW-Gesundheitsministeriums gegen E-Zigaretten und deren Zubehör für „nicht rechtens“ befunden wurde. „Gesundheitsministerin Steffens hat einen persönlichen Feldzug gegen die eZigarette auf Kosten der Steuerzahler geführt und ist nun endgültig damit gescheitert“, konstatiert der VdeH-Vorsitzende Dac Sprengel. Die vom Ministerium im Dezember 2011 via Pressemeldung verlautbarten Erklärungen hätten Verbraucher und Händler verunsichert und seien die Ursache für starke Umsatzeinbußen der Unternehmen. Einige Händler hätten ihr Geschäft sogar komplett aufgeben müssen. Der Verband ruft nun alle Händler und Hersteller in Deutschland zu einer Schadenersatzklage gegen das Land auf.
Berlin - 21.11.2014, 12:30 Uhr