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Wette um Existenz von Masern-Viren
Impfgegner muss 100.000 Euro zahlen
Ein Impfgegner vom Bodensee muss in einem kuriosen Streit um die Existenz von Masernviren 100.000 Euro an einen Arzt zahlen. Das hat heute das Landgericht Ravensburg entschieden. Der Biologe hatte im Jahr 2011 eine entsprechende Prämie ausgelobt, wenn ihm jemand die Existenz und Größe der Viren mithilfe wissenschaftlicher Publikationen belegen könne. Genau das tat der Mediziner aus dem Saarland – die 100.000 rückte der Impfkritiker allerdings nicht raus, woraufhin der Arzt klagte.
Der Mediziner war über das Internet auf das 100.000-Euro-Angebot des Biologen aufmerksam geworden. Er ließ sich die Wette erst schriftlich bestätigen und suchte dann sechs wissenschaftliche Publikationen zu dem Thema heraus. Mitsamt seiner Kontodaten schickte er sie dem Impfgegner aus Langenargen. Dieser wollte jedoch nicht zahlen, weil die Fachartikel aus seiner Sicht die Existenz und Größe der Viren – und auch ihre krankmachende Eigenschaft – nicht belegen können.
Genau diese krankmachende Eigenschaft zweifelt der Biologe nämlich an: Masern beispielsweise würden durch eine Vergiftung oder aber durch psychosomatische Faktoren ausgelöst und nicht durch Viren, sagt er. „Man sagt ja auch ‚jemand hat eine dünne Haut‘, etwa nach einem Trauma.“ Das Impfen gegen Masern und Viren generell habe daher keine wissenschaftliche Rechtfertigung.
Der Prozess in Ravensburg kam zu einer Zeit, in der in Deutschland erneut über eine mögliche Impfpflicht diskutiert wird. Denn allein in diesem Jahr haben sich mehr als 900 Menschen in der Bundesrepublik mit Masern angesteckt. Bis Ende Februar wurden an das Robert Koch-Institut Masernausbrüche aus 13 Bundesländern gemeldet – die meisten in Berlin.
Ein Gutachter des Instituts für Medizinische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene an der Uni Rostock machte im Prozess deutlich: „Die Existenz des Masernvirus ist in der Fachliteratur weltweit anerkannt“. Er habe keinen Experten gefunden, der zu dieser Frage Zweifel äußern würde. Das Gericht folgte seiner Einschätzung und urteilte, die Kriterien des Preisausschreibens seien formal und inhaltlich erfüllt worden.
Der Kläger will nach Auskunft seiner Anwältin die 100.000 Euro Preisgeld für medizinische Projekte spenden. Fraglich ist, wann er das Geld bekommt. Der Impfgegner kündigte an, in Berufung gehen zu wollen.
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