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Berlin – Wie halten es Apotheken mit der Aufklärungspflicht bei der Abgabe der „Pille danach“, jetzt wo Notfallkontrazeptiva rezeptfrei zu bekommen sind? Das wollte RTL-„Extra“ wissen und schickte für die Sendung am vergangenen Montag Testkäufer los: „Überall“ wurde mit einem „vorgefertigten Fragebogen umfassend beraten, meist in einem separaten Raum“, heißt es im Beitrag. Allerdings hatten einige Apotheken entsprechende Präparate noch gar nicht im Verkauf.
Für den Test wurde „Kim“ losgeschickt, eigentlich 18 Jahre alt, gab sich aber als 15-Jährige aus, die mit ihrem Freund ungeschützten Sex hatte. Gleich in der ersten Apotheke wird Kim von der Apothekerin zur Beratung ins „Hinterzimmer“ geführt. „Ich muss Ihnen leider indiskrete Fragen stellen und das dokumentieren“, erklärt diese. Auf Nachfrage führt sie aus, dass die Beratung nicht nur bei Minderjährigen, sondern immer erforderlich sei. Es gehe darum, zu erfragen, ob es im konkreten Fall überhaupt sinnvoll sei, die „Pille danach“ zu nehmen – das hänge unter anderem vom Zyklus ab. Diesen erfragt sie sodann und stellt, so heißt es im Beitrag, weitere Fragen „von ihrem Zettel“.
Dass Kim in diesem Fall ein Notfallkontrazeptivum „wahrscheinlich gar nicht braucht“, weil sie ihren eigenen Angaben zufolge am letzten Tag ihrer Periode ungeschützten Sex hatte – einem Tag, am der Eisprung „kaum möglich“ sei, die „Pille danach“ ihn also auch nicht verhindern müsse, um eine Schwangerschaft aufzuhalten – bemerkt die Apothekerin nicht, kritisiert RTL-Extra. Schließlich finde der Eisprung bei den meisten Frauen zwischen dem zwölften und dem 19. Tag des Zyklus statt.
BAK-Unterlagen werden genutzt
In weiteren Apotheken wird Kim überall mit „vorgefertigtem Fragebogen umfassend beraten, meist in einem separaten Raum“. Drei von acht getesteten Apotheken haben die „Pille danach“ noch nicht im Verkauf. Eine Apothekerin betont: „Uns ist schon wichtig, die Beratungsqualität hoch zu halten.“ Es sei wichtig, über Arzneimittelnebenwirkungen und -wechselwirkungen aufzuklären und darüber, dass es sich bei der „Pille danach“ um ein Arzneimittel handle – und kein Smartie. Zudem weist sie darauf hin, dass Notfallkontrazeptiva nicht zur Vorratshaltung benutzt werden sollten.
Es kommt ein Arzt zu Wort, der die Freigabe für „relativ schwierig“ hält. Bisher habe der Arzt auch über die Verhütung reden können, wenn eine Patientin wegen der „Pille danach“ gekommen sei. „Jetzt geht die Patientin, die die Pille vergisst, in die Apotheke, und lässt sich dann dort beraten – wenn sowas überhaupt möglich sein sollte, in dem Setting, das so eine Apotheke bietet, im Verkaufsraum. Und da bin ich relativ gespannt, wie sich das dann in der Praxis umsetzen lässt.“ Die Redaktion verweist auf die in Norwegen seit der Freigabe „rapide angestiegenen“ Verkaufszahlen: von unter 5000 im Jahr 1997 auf 150.000 in 2007.
Kauf auf Reserve möglich?
RTL-Extra wollte außerdem wissen, ob es die „Pille danach“ in deutschen Apotheken auch auf Vorrat gibt. Die erste Apothekerin würde beim Testkauf nur eine verkaufen. Statt sich mehrere zu kaufen, empfiehlt sie, sich besser noch einmal vom Arzt beraten zu lassen. Die „junge Auszubildende“ in der nächsten Apotheke wiederum würde auch mehrere Packungen abgeben – „ist ja jetzt frei verkäuflich“. Allerdings sollten nicht mehrere gleichzeitig eingenommen werden, warnt sie. Wenn fünf Stück gekauft worden wären, erklärt sie auf Nachfrage, hätte sie schon kritisch nachgefragt, warum und weshalb. Aber auch wenn sie es persönlich nicht gut finde, könne sie Kundinnen nicht verbieten, sich die „Pille danach“ auf Reserve zurückzulegen. Schließlich habe es der Gesetzgeber nun so beschlossen.
Zum RTL-„Extra“-Beitrag kommen Sie über diesen Link.
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