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Warnung vor Internet-Kauf
Nahrungsergänzungsmittel ist bedenkliches Arzneimittel
Die in Baden-Württemberg zuständigen Ressorts für die Lebensmittel- und Arzneimittelüberwachung – das Verbraucherministerium sowie das Sozialministerium – warnen erneut davor, mit besonderen potenzsteigernden Wirkungen beworbene Nahrungsergänzungsmittel oder Arzneimittel oder ähnlich aufgemachte Erzeugnisse über das Internet zu erwerben. Für Verbraucherinnen und Verbraucher könne dies mit hohen Risiken behaftet sein. In manchen Fällen setzten sie sogar ihre Gesundheit aufs Spiel.
Bereits im Sommer 2013 hatten die beiden Ministerien vor einem als „Honig-Gewürzmischung“ angebotenen, tatsächlich aber Sildenafil-haltigen Produkt gewarnt. Aktuell hat die Arzneimitteluntersuchungsstelle Baden-Württemberg zwei im Internet erworbene Nahrungsergänzungsmittel, die zur Stärkung der sexuellen Energie in Online-Shops vertrieben werden, als Arzneimittel eingestuft. In beiden Erzeugnissen wurde ein Derivat des Potenzmittel-Wirkstoffs Sildenafil nachgewiesen, das auf den Verpackungen jedoch nicht deklariert war. Bei Sildenafil handelt es sich um den Wirkstoff des Potenzmittels Viagra®.
Den Markennamen der beiden Produkte könne man aus rechtlichen Gründen nicht nennen, so eine Sprecherin. Es handele sich um Kapseln und Lingual-Plättchen. Die beiden Erzeugnisse wurden als Nahrungsergänzungsmittel beziehungsweise als „dietary supplements“ mit natürlichen Inhaltsstoffen beworben und angeboten. Da eine pharmakologische Wirkung vorliegt, handelt es sich nach deutschem Recht jedoch um ein Arzneimittel. Arzneistoffe wie Sildenafil hätten oftmals neben den erwünschten Wirkungen auch unerwünschte Nebenwirkungen.
Bekannte Nebenwirkungen von Sildenafil sind Kopfschmerzen, Blutdrucksenkung, Herzrasen, Herzrhythmusstörungen sowie Hautrötung. Sildenafil-haltige Arzneimittel sind zudem verschreibungspflichtig. Verbraucher, die derartige Wirkstoffe ohne jegliche ärztliche Vor- oder Nachuntersuchung und ohne pharmazeutische Beratung einnehmen, riskieren gesundheitliche Schäden. Im Falle von Sildenafil, so mahnen die Ministerien, seien sogar Todesfälle bekannt, weil sogenannte Gegenanzeigen, also Vorerkrankungen, bei denen das Mittel nicht eingenommen werden darf, bei der Einnahme nicht beachtet wurden.
Grundsätzlich warnen die beiden Ministerien vor dem Internetkauf solcher Produkte. Wer bei einem Händler im Ausland bestelle, gehe ein Risiko ein. Es gebe dabei keine Garantie, dass die Produkte deutschen Standards entsprächen. Immer wieder würden im Internet angeblich „rein pflanzliche“ potenzfördernde Nahrungsergänzungsmittel angeboten, die stattdessen verschreibungspflichtige synthetische Wirkstoffe enthalten.
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