Apothekenbetriebsordnung

Notdienst im Filialverbund – bahnt sich Unruhe im Verbändelager an?

Berlin - 21.04.2011, 11:55 Uhr


Laut Positionspapier des Bundesgesundheitsministeriums zur Novellierung der Apothekenbetriebsordnung ist vorgesehen, dass bei einem Filialverbund der Notdienst auch von einer anderen Apotheke des Verbunds, beispielsweise immer von der Hauptapotheke, übernommen werden kann.

ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf ließ in seinem PZ-Editorial durchblicken, dass die ABDA nach Bekanntwerden des Papiers „neuen Gesprächsbedarf gegenüber der Ministeriumsspitze“ angemeldet habe. Es geht dabei insbesondere um die Aufgabenübernahme im Filialverbund oder die Genehmigung von Rezeptsammelstellen. Man wolle in der Versorgungsqualität „gleich lange Spieße: „Das gilt für Versandhandel und Pick up – und natürlich für alle Apotheken, auch für Filialen.“

Geheimpolitik à la ABDA?

Gleichwohl zeigt sich die ABDA zugeknöpft gegenüber einer offenen Diskussion mit ihren Mitgliedern über die Apothekenbetriebsordnung. Nach Auffassung der ABDA sollen die Türen verschlossenen bleiben, wenn die ABDA-Spitze über die ApBetrO diskutiert. Wolf in seinem Editorial: „Wir sind der festen Überzeugung, dass der eingeschlagene Weg eines fachlichen Diskurses hinter meist verschlossenen Türen richtig ist. Nicht alle Details jeder Verhandlung bedürfen einer permanenten medialen Wahrnehmung.“ Also Fortsetzung der Geheimpolitik à la ABDA? Warum hört man nicht auf Meinungen und Ansichten der ABDA-Mitglieder, also aller Apothekerinnen und Apotheker, warum sollen sie nicht mitdiskutieren dürfen? 

Offener Brief des BVDAK

Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) wendet sich in einem offenen Brief an den ABDA-Präsidenten und regt an, die ABDA möge sich gerade beim Thema Notdienst und Filialverbund neutral verhalten bzw. die Filialapotheker unterstützen. Stefan Hartmann, der Vorsitzende des BVDAK, dazu in seinem offenen Brief: „Gerade in der heutigen Zeit – zugegebenermaßen - eine immer schwieriger werdende und nicht beneidenswerte Aufgabe. Da es aber gerade in diesem Punkt der Notdienstentscheidung im Filialverbund zwei grundverschiedene Sichtweisen geben dürfte, bestünde für die ABDA auch die Möglichkeit, sich diesbezüglich neutral zu verhalten bzw. die Filialapotheker zu unterstützen.“

Kommt ein Filialapothekerverband?

Hartmann schlägt darüber hinaus vor, die ABDA solle das Positionspapier zum Anlass nehmen, darüber nachzudenken, wie verschiedene Strömungen an neu gegründeten Verbänden in der Apothekerschaft unter dem Dach der ABDA vereint werden könnten. So hätten sich in den letzten Jahren sieben neue Apothekerverbände gegründet (Versandapotheken, Blisterapotheken, Kooperationsapotheken, krankenhausversorgende Apotheken etc.), um die eigenen Interessen deutlicher zu artikulieren. Hartmann dazu in seinem Brief: „Es ist vielleicht nur noch eine Frage der Zeit, bis sich ein „Bundesverband Deutscher Filialapotheker e.V.“ (www.bvdfa.de) gründen wird. Ob dies im Sinne einer starken, souveränen Standesvertretung ist, wenn sich immer neue Verbundgruppen und Interessensvertretungen gründen, möchte ich an dieser Stelle nicht bewerten, sollte uns aber zum Nachdenken bewegen.“


Peter Ditzel