AVWL fordert von ABDA Korrektur

AVWL: Mittel zur Körperpflege nicht aus Warensortiment streichen

Berlin - 04.11.2011, 10:09 Uhr


Der Apothekerverband Westfalen-Lippe fordert in seiner Stellungnahme zur Apothekenbetriebsordnung in mehreren Punkten die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) zu einer Korrektur des Rohentwurfs der ABDA-Stellungnahme auf.

Mit dieser Position stellt sich der Apothekerverband Westfalen-Lippe in einem zentralen Punkt der Bewertung der ApBerO frontal gegen die ABDA. Das verspricht auf der außerordentlichen ABDA-Mitgliederversammlung am 8. November kontroverse Debatten. Dort soll über die ABDA-Stellungnahme zur ApBetrO diskutiert und entschieden werden. Mit Blick auf diese Debatte lehnte der Apothekerverband Westfalen-Lippe gegenüber DAZ.online jede Stellungnahme zum bekannt gewordenen Schreiben an ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf ab.

Die Aufnahme von „Mitteln zur Körperpflege“ in die Definition der apothekenüblichen Waren gebe lediglich den „Staus quo wieder“, argumentiert der AVWL: „Sie sind daher seit jeher Gegenstand des Apothekensortiments“. Die von der ABDA im Rohentwurf ihrer Stellungnahme vorgeschlagene „Alternativforderung ist dagegen geeignet, die Zulässigkeit apothekenüblicher Dienstleistungen gegenüber dem Status quo deutlich zurückzuschneiden“, sorgt sich der AVWL um die ökonomischen Folgen des ABDA-Vorschlages.

Zudem sieht der AVWL in der von der ABDA geforderten Streichung der Mittel zur Körperpflege aus dem apothekenüblichen Warensortiment einen nicht hinnehmbaren Widerspruch zu Beschlüssen des letzten Apothekertages im Oktober in Düsseldorf. Die von der ABDA „vorgenommenen Beschränkungsforderungen stehen im Widerspruch zu den Beschlüssen 3.1.3 und 1.2.1 der Hauptversammlung der Deutschen Apothekerinnen und Apotheker 2011.“ Der AVWL erinnert die ABDA daran, dass Beschlüsse des Apothekertages laut Satzung „für die übrigen Organe der ABDA bindend sind“. Daher verlangt der AVWL ultimativ eine Änderung: „Wir bitten deshalb nachdrücklich um entsprechende Korrektur.“  

Stattdessen wünscht der AVWL die im ABDA-Rohentwurf gemachten Ausführungen „komplett zu streichen" und schlägt für die endgültige ABDA-Stellungnahme zur ApBetrO folgende Formulierung vor: „Wir begrüßen die im RefE vorgenommene Definition der Begriffe der ‚apothekenüblichen Waren‘ und ‚apothekenüblichen Dienstleistungen‘ ausdrücklich.“ Dies gewährleiste einen „hinreichend zukunftsoffenen rechtlichen Rahmen“, um das Leistungsangebot der Apotheken weiterzuentwickeln.


Lothar Klein