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Mehrkostenregelung
Krankenkassen raten ab
Krankenkassen empfehlen ihren Versicherten, die Finger von der Kostenerstattung bei Arzneimitteln zu lassen.
Die AOK BW: „Wer dies tut, muss laut AOK nicht nur in Vorkasse treten, sondern auch mit erheblichen Zusatzkosten rechnen. Von den Krankenkassen darf nach Gesetz nur ein Teil dieser Kosten erstattet werden.“
Die Kasse informiert die Versicherten, dass von diesem Erstattungsbetrag weitere gesetzliche Abschläge vorzunehmen sind. „Wir können von diesem Verfahren nur abraten“, sagt Dr. Rolf Hoberg, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Durch die Neuregelung könnte leicht der Eindruck entstehen, dass Vorkasse-Medikamente auch die besseren Medikamente seien. Es gibt aber nach Feststellung der Zulassungsbehörde keinen medizinischen Zusatznutzen, da diese Medikamente den selben Wirkstoff in identischer Stärke enthalten und es sich um qualitativ völlig gleichwertige Produkte handelt“, erklärt der AOK-Chef.
Sollten sich Versicherte dennoch für ein Vorkasse-Medikament entscheiden, rät die AOK Baden-Württemberg den Versicherten, sich in der Apotheke die Mehrkosten vorab genau ausrechnen zu lassen – aus Sicht der Apotheker ist dies kein partnerschaftliches Verhalten der Krankenkassen, denn eine genaue Berechnung der Mehrkosten für den Patienten ist dem Apotheker nicht möglich. Die genaue Höhe der Erstattungskosten ist derzeit weder Ärzten noch Apothekern bekannt. Die Krankenkassen legen beispielsweise die Höhe des von der Industrie gewährten Rabattes nicht offen. (Manche Firmen sollen sogar im Rahmen einer Mischkalkulation auf einzelne Arzneimittel 75 bis 100% Rabatt gewähren!) Die Krankenkasse wird also Abzüge vornehmen, die im Vergleich zum Rabattarzneimittel bzw. dem anderen preisgünstigen (Aut-idem-)Arzneimittel entstehen, möglicherweise kommen Abzüge wegen erhöhter Verwaltungskosten hinzu, die dem Apotheker ebenfalls nicht bekannt sind.
Stuttgart - 30.12.2010, 12:10 Uhr