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E-Zigaretten
Verband droht mit Schadensersatzforderungen
Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe, so lautet die Warnung des Verbands des eZigarettenhandels (VdeH) an alle staatlichen Stellen, die den freien Handel mit der E-Zigarette behindern. Mit dieser Ankündigung will der Verband seine Mitglieder vor konkreten Verboten und weiteren Umsatzeinbußen schützen.
Seit Ende des vergangenen Jahres steht die E-Zigarette hierzulande stark in der Kritik. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) hatte Mitte Dezember 2011 gewarnt: „Was derzeit auf dem Markt ist, ist alles nicht zugelassen und nicht geprüft“. Ihrer Auffassung nach fallen die E-Zigaretten unter das Arzneimittelgesetz und bedürften einer arzneimittelrechtlichen Zulassung. Sie wies die zuständigen Aufsichten der Bezirksregierungen, Kreise und kreisfreien Städte außerdem auf ein Handels- und Verkaufsverbot liquidhaltiger Kartuschen, Kapseln oder Patronen für E-Zigaretten hin.
Der Verband vermeldet seither massive Umsatzeinbrüche aufseiten der Händler, teilweise fürchteten Betreiber von eZigarettenshops um ihre Existenz. „Es ist in keiner Weise nachzuvollziehen, warum in Deutschland Arbeitsplätze grundlos vernichtet werden, während andernorts die neue Branche völlig zurecht blüht“, kritisierte Dac Sprengel, der Vorsitzende des VdeH. In drei Landkreisen Nordrhein-Westfalens (Münster, Unna und Hamm) erteilten Vertreter der jeweiligen Ordnungsämter aufgrund des Hinweises der Ministerin bereits konkrete Verkaufsverbote an Shopbetreiber, wie der Pressesprecher des Lobbyverbandes gegenüber DAZ.online bestätigte.
Nach Auffassung der E-Zigaretten-Händler sind die eigenen Produkte als frei verkäuflich zu betrachten und jegliche Einschränkungen der Handels- und Nutzungsfreiheit daher zu unterlassen. Sie berufen sich dafür neben Gutachten, die die Ungefährlichkeit der E-Zigarette belegen sollen, auch auf die rechtliche Einschätzung des Sprechers der Forschungsstelle für Pharmarecht an der Philipps-Universität Marburg, Prof. Dr. Wolfgang Voit: „Warum sollten Stoffe, die zu ganz anderen Zwecken hergestellt und verwendet werden, Arzneimittel sein, nur weil sie irgendeinen Effekt auf den menschlichen Körper haben können?“
Die Shopbetreiber wollen sich nun gerichtlich gegen das Verbot zur Wehr setzen: Bis die EU-Kommission Mitte des Jahres die Frage der gesundheitlichen Folgen und der Einordnung der E-Zigarette nicht entschieden habe, entbehrten die Verbote der Ordnungsämter einer gesetzlichen Grundlage. Der Verband werde seine Mitglieder bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen, sagte der Sprecher gegenüber DAZ.online.
Berlin - 26.01.2012, 16:13 Uhr