- DAZ.online
- News
- DAV: Apotheken-A muss aus...
dm und Zur Rose starten Kooperation
DAV: Apotheken-A muss aus dm verschwinden
Im Eingangsbereich der dm-Märkte prangt seit Jahresbeginn groß die Werbung für die in Halle/Saale ansässige Zur Rose-Apotheke. „Zur Rose bringt´s: Ihre neue Apotheke bei dm“ heißt es dort. Darunter findet sich ein rotes Zur Rose-Paket, dem ein rotes Apotheken-A entspringt. Das Apotheken-A soll nach dem Willen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) jedoch schnellstmöglich verschwinden.
Die Kooperation mit der Europa Apotheek Venlo ist Geschichte. Doch Pick-up lebt bei dm weiter. Zwar sind die grünen Pharmapunkte verschwunden, aber die Werbung für den neuen Kooperationspartner im Eingang der dm-Märkte ist durchaus auffällig. Sonst würden möglicherweise die neuen Kataloge übersehen.
Doch dass das Apotheken-A so groß bei dm ins Auge sticht, gefällt dem DAV als Markeninhaber dieses Zeichens gar nicht. Eigentlich darf Zur Rose-Inhaber Ulrich Nachtsheim das Apotheken-A als Mitglied des Apothekerverbands Sachsen-Anhalt die Marke durchaus verwenden. Doch diese spezielle Nutzung ist aus Sicht des DAV rechtswidrig. Daher hat er die Zur Rose-Apotheke jetzt abgemahnt und aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben – mit kurzer Fristsetzung. Auch rechtliche Maßnahmen gegen die Drogeriekette dm würden geprüft.
Der DAV weist darauf hin, dass gemäß der geltenden Markensatzung eine Benutzung des Apotheken-A dann als unzulässig zu klassifizieren sei, wenn das Apotheken-A mit anderen Zeichen, Worten, Bildern, Namen, Marken oder Logos oder Einfügungen darin zusammengeführt, verbunden und/oder überlappt wird. Die vorliegende Verbindung mit der Zur Rose-Kiste sei demnach „eindeutig unzulässig”. Zudem sei das Apothekenlogo für Waren und Dienstleistungen deutscher Apotheken vorgesehen – verwenden können es die Mitgliedsorganisationen des DAV und Apothekenleiter. Die Überlassung des Logos im Rahmen der Kooperation zwischen der Zur Rose-Apotheke und der Drogeriekette dm unterlaufe jedoch diesen vorgegebenen Verwenderkreis – er werde de facto auf die Drogeriekette dm ausgeweitet. Dies wiederum führe zu einer Verwässerung der Marke, und die Verwendung in einem derartigen Kooperationsmodell werde daher ausdrücklich untersagt, so der DAV.
Es wird sich nun zeigen, wie schnell das große Apotheken-A aus der Werbung verschwindet – und ob auch die Kataloge (auf ihnen ist das „A“ nur kleingedruckt zu finden) eingestampft werden müssen.
Berlin - 08.01.2013, 11:18 Uhr