Zytostatika-Apotheken

Hallesche bei Rezept-Direktabrechnung mit im Boot

Berlin - 09.01.2013, 11:40 Uhr


Die dritte private Krankenversicherung ist mit im Bund: Wie der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) heute mitteilt, hat er nun auch eine Vereinbarung zur Rezept-Direktabrechnung mit der Halleschen Krankenversicherung a.G. getroffen.

Die Rezepte können nun zwischen den VZA-Apotheken und der Halleschen direkt abgerechnet werden. Dadurch verringere sich der bürokratische Aufwand für alle Beteiligten, freuen sich die neuen Partner. Auch die Apotheken würden entlastet und bekämen mehr Zeit für die Betreuung der Patienten. „Die Direktabrechnung bedeutet einen Gewinn an Zuverlässigkeit und Vereinfachung der gesamten Verfahrens- und Zahlungsabläufe“, heißt es in einer gemeinsamen Presseinformation von Hallescher und VZA.

Für VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim ist die nunmehr dritte Vereinbarung dieser Art eine Bestätigung des bereits mit den privaten Krankenversicherungen Debeka und Barmenia laufenden Modells.

Erstattungsansprüche des Patienten werden auch bei der jüngsten Vereinbarung per Formular an die Zyto-Apotheke abgetreten. Wegen des generellen Abtretungsverbots ist jeweils eine Einzelgenehmigung durch die Hallesche Krankenversicherung erforderlich. Die Überweisung des fälligen Betrags an die Apotheke soll binnen eines Monats erfolgen. Selbstbehalte macht die Hallesche bei ihren Versicherten geltend.

Die Vereinbarung erfasst parenterale Zubereitungen inklusive unterstützender Arzneimittel und verordneter Hilfsmittel. Das Verfahren zur Datenübermittlung an die Versicherung findet im Rahmen des Arzneimittelrabattgesetzes statt.


Kirsten Sucker-Sket