- DAZ.online
- News
- Einzelimporteure: Kein ...
Arzneimittel-Lieferengpässe
Einzelimporteure: Kein Anlass zur Verunsicherung
Seit Monaten ist das Thema Lieferengpässe im Gespräch. Aus Sicht des Verbands der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel (VEIA) ist die Situation allerdings nicht so dramatisch, wie vielfach dargestellt. Beschaffungsschwierigkeiten seien oft schon zu lösen, wenn Apotheken an die Möglichkeit des Einzelimports dächten, so die VEIA-Vorsitzende Sabine Paukert.
Die derzeitige Diskussion um die Lieferengpässe nimmt man beim VEIA mit einer gewissen Verwunderung wahr: Seit 20 Jahren machten die Einzelimporteure eigentlich nichts anderes als solche Engpässe zu beseitigen, sagt Paukert. Auch eine Umfrage bei den neun VEIA-Mitgliedsunternehmen habe gezeigt: Eine vermehrte Nachfrage gab es bei ihnen in den vergangenen Monaten nicht.
Was die von den Krankenhäusern – und dem Verband der Krankenhausapotheker ADKA – beklagten Engpässe angeht, so liege das Problem vor allem in den Verträgen der Kliniken, erklärt Paukert. Sie bänden sich an bestimmte Hersteller – und wenn dieser ausfalle, sähen sie in der Regel keine Alternative. Selbst wenn ein Einzelimport möglich wäre, seien sei zumeist nicht bereit, zusätzliche Kosten hierfür auf sich zu nehmen.
Öffentliche Apotheken haben hingegen mehr Alternativen, wenn ein Arzneimittel nicht lieferbar ist. Zunächst müssten sie schauen, ob ein Äquivalent verfügbar ist. Wenn nicht, sollten sie an den VEIA denken, so Paukerts Botschaft. Leider geschehe diese noch viel zu selten. Dabei könnten die VEIA-Mitglieder in der Regel schnell und kompetent helfen.
Sie ist überzeugt: Die meisten Arzneimittel sind zu beschaffen. Dies sagt sie auch mit Blick auf die drei Präparate, die sich bereits in der BfArM-Liste befinden: Vinblastinsulfat (Teva), Certoparin-Natrium (Novartis) und Mecasermin (Ipsen). Alle drei Arzneimittel könnten von den VEIA-Mitgliedsunternehmen besorgt werden. Grenzen gibt es natürlich auch für die Importeure. Etwa wenn es weltweit tatsächlich nur noch einen Wirkstoffhersteller gibt und dieser ausfällt. Diese Arzneimittel, so Paukert, seien jedoch abzählbar.
Weitere Informationen über Arzneimittelimporte nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz und den VEIA finden Sie unter www.veia-news.de.
Berlin - 07.05.2013, 09:35 Uhr