Debeka-Vertrag

DAV: Direktabrechnung echter Mehrwert in Apotheken

Berlin - 09.07.2013, 10:19 Uhr


Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat den mit der Debeka, der größten privaten Krankenversicherung in Deutschland, geschlossenen Vertrag, der schwerkranke Versicherte von unnötiger Bürokratie und hohen Vorauszahlungen entlasten soll, begrüßt.

Der Vertrag soll gewährleisten, dass die Direktabrechnung von hochpreisigen, auf Privatrezept verordneten Arzneimitteln zwischen Apotheke und der Debeka erfolgt und diese Patienten nicht mehr in Vorkasse treten müssen. „Patienten, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden, suchen in ihrer Apotheke vor Ort eine ganz besondere Unterstützung. Mit diesem Service können wir vielen Versicherten aus der privaten Krankenversicherung einen echten Mehrwert in der Apotheke anbieten“, so Becker weiter.

Im vorigen Jahr war bereits ein ähnlicher Vertrag mit der Allianz Privaten Krankenversicherung in Kraft getreten. Im Rahmen des neuen Vertrages können Debeka-Versicherte ab einer Rezeptsumme von 1.000 Euro ihren Versichertenanteil für die verordneten Arzneimittel direkt mit der Apotheke abrechnen. Die Patienten müssen demnach nicht – wie bisher – finanziell in Vorleistung treten, um später bei ihrer Krankenversicherung eine Kostenrückerstattung zu beantragen, so der DABV in einer aktuellen Mitteilung. Voraussetzung sei, dass der Patient seine Forderung gegenüber der Debeka an die teilnehmende Apotheke abtrete. Die Debeka müsse dieser Abtretung im Einzelfall zustimmen. Betroffene Versicherte sollten in ihrer Stammapotheke nach dem Service fragen. Formulare zur Direktabrechnung halte jede teilnehmende Apotheke bereit.


Lothar Klein