Bundeskartellamt weist Wala in die Schranken

Apotheker nehmen Entscheidung positiv auf

Berlin - 07.08.2013, 10:28 Uhr


Letzte Woche hat das Bundeskartellamt gegen Wala ein saftiges Bußgeld verhängt. Anlass gab die Preispolitik des Unternehmens für seine Dr. Hauschka-Produkte. Händler wurden unter Druck gesetzt, die Preisempfehlung des Herstellers einzuhalten. Dagegen gewehrt hatte sich Apotheker Philipp Heift, Gründer der Deutschen Internet Apotheke. Der MDR nahm den Fall gestern in seiner Sendung „Umschau“ auf.

Heift hatte Dr. Hauschka-Produkte in der Regel 25 Prozent günstiger angeboten, als der Hersteller es vorgesehen hatte. „Dieses Angebot wurde von den Kunden natürlich sehr gerne angenommen“, so Heift. Gerade in seiner Internetapotheke lief das Geschäft gut. Doch schnell stand ein Dr. Hauschka-Vertreter vor der Apothekentür. Er bot Heift einen Depotvertrag an, in dem sich der Händler verpflichtet, die Produkte zum vom Hersteller vorgegebenen Preis zu verkaufen. Doch Heift wollte sich den Preis nicht diktieren lassen. Er musste die Kosmetiklinie aus seinem Sortiment nehmen.

Der Kölner Apotheker wandte sich daraufhin an das Bundeskartellamt. Dieses kannte das Problem – auch von anderen Seiten gingen Beschwerden ein – und ermittelte einige Jahre. Nun kam es zu dem Ergebnis: Wala betreibt bei seinen Dr. Hauschka-Produkten eine unzulässige „vertikale Preisbindung“. Dafür gab es 6,5 Millionen Euro Geldbuße – und Wala musste zusagen, seine Depotverträge künftig anders zu gestalten. Auch der Internetvertrieb soll nicht mehr behindert werden.

Heift ist nicht der einzige Apotheker, den die Wala-Strategie geärgert hat. Der MDR fragte auch bei Leipziger Apotheken nach. Nur wenige wollten sich überhaupt äußern. Wenn doch, dann zeigten sie sich zufrieden mit der Entscheidung des Bundeskartellamts. Eine Apothekerin verweist im MDR-Beitrag darauf, dass immer mehr Firmen derartige Verträge abschließen, an die sich kleinere Apotheken nicht halten könnten – von „Knebelverträgen“ spricht sie. „Das war mal nötig, dass da mal jemand was sagt.“

Zu Wort kommt auch der Leipziger Apotheker Björn Kersting. Ihn störte die Preisbindung ebenfalls – auf Dr. Hauschka wollte er in seinem Sortiment dennoch nicht verzichten. Sein bisheriger Trick: Offiziell ausgepreist sind die Produkte mit dem UVP. Für seine Stammkunden gibt es aber eine Kundenkarte mit Dr. Hauschka-Sonderrabatt.

Künftig werden alle Apotheken und andere Händler ihren Kunden günstige Dr. Hauschka-Präparate anbieten können. Einige dürfte dies erleichtern. Auch Wala räumt mittlerweile ein, Fehler gemacht zu haben.

Hier kommen Sie direkt zum MDR-Beitrag.


Kirsten Sucker-Sket


Das könnte Sie auch interessieren

Bundeskartellamt wirft Unternehmen „vertikale Preisbindung“ vor

Millionen-Bußgeld für WALA

Preisdruck auf Händler

Wala zahlt Millionen-Bußgeld

Einzelware erst ab Mitte Mai bestellbar – Beschwerde beim Bundeskartellamt liegt vor

Hauschka verhängt Liefersperre

Neue Markenpartnerverträge für Dr. Hauschka-Kosmetik

Wala greift durch

Neuer Markenpartnervertrag

Online-Handel: Kehraus bei Dr. Hauschka

Almased-Rabattaktion gerichtlich untersagt: Preisuntergrenze ist Wettbewerbserschwernis für beratende Apotheken

Die Pfunde sollen purzeln, die Preise aber nicht

Apotheken-Rabattaktion untersagt

Almased darf keinen Verkaufspreis vorgeben

Designumstellung

Hauschka sperrt Apotheken