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Zytostatika-Apotheken
Direktabrechnung mit HUK-Coburg
Eine weitere private Krankenversicherung ist mit im Boot: Der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) hat mit der HUK-Coburg und deren Tochterunternehmen PAX-Familienfürsorge eine Vereinbarung zur Direktabrechnung getroffen. „Die Direktabrechnung bedeutet einen Gewinn an Zuverlässigkeit und Vereinfachung der gesamten Verfahrens- und Zahlungsabläufe“, erklärt VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim.
Damit hat der Verband nach der Debeka, der Barmenia und der Halleschen nun mit fünf Krankenversicherungen entsprechende Verträge geschlossen. Dadurch verringere sich der bürokratische Aufwand für alle Beteiligten, heißt es beim Verband: Die meist schwerstkranken Krebspatienten bräuchten die Bezahlung der teuren Medikamente nicht mehr vorzufinanzieren und in Einzelbelegen mit der Krankenversicherung abzurechnen, Apotheken bekämen mehr Zeit für die Betreuung der Patienten.
Erstattungsansprüche des Patienten werden an die Zytostatika-Apotheke per Formular abgetreten. Wegen des generellen Abtretungsverbots ist jeweils eine Einzelgenehmigung durch die Krankenversicherung erforderlich. Die Überweisung des fälligen Betrags an die Apotheke soll binnen eines Monats erfolgen. Selbstbehalte macht die Versicherung bei ihren Versicherten geltend. Die Vereinbarung erfasst parenterale Zubereitungen inklusive unterstützender Arzneimittel (Supportiva) und verordneter Hilfsmittel. Das Datenübermittlungsverfahren an die Versicherung findet im Rahmen des Arzneimittelrabattgesetzes statt.
Berlin - 19.09.2013, 11:04 Uhr