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Lagerwertverlustausgleich für Fampyra
Biogen Idec lenkt ein
Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) teilt mit, im Streit um die Lagerwertverluste für das Arzneimittel Fampyra habe er sich nun doch noch gütlich mit dem Hersteller Biogen Idec geeinigt. Der AVWL hatte Ende letzten Jahres angekündigt, die Erstattungsansprüche notfalls gerichtlich durchzusetzen. Das ist jetzt nicht mehr nötig.
„Durch die jetzt erreichte Einigung kann das Vertrauen der Apotheker in die Belastbarkeit der langjährigen Handelsbeziehungen zu Biogen Idec wiederhergestellt werden“, erklärt AVWL-Geschäftsführer Dr. Sebastian Schwintek in einer Pressemitteilung seines Verbandes. Er kündigt zugleich an, auch künftig „rigoros einzuschreiten“, wenn Hersteller durch vereinbarte Erstattungsbeträge entstehende Kosten auf Apotheken abwälzen wollen.
Auch für das MS-Therapeutikum Fampyra gibt es seit einem knappen Jahr einen Erstattungsbetrag. Biogen Idec und GKV-Spitzenverband hatten diesen nach erfolgter früher Nutzenbewertung ausgehandelt. Anders als andere Arzneimittelhersteller in entsprechenden Fällen weigerte sich Biogen, für Lagerwertverluste der Apotheken aufzukommen. Diese entstanden, wenn Apotheken Fampyra-Packungen vor dem 1. März 2013 auf Lager hatten, später aber zu einem geringeren Erstattungspreis abgaben.
Die Apotheken hatten insbesondere die Informationspolitik des Herstellers gerügt. Der AVWL blieb hartnäckig und kämpfte für eine Lösung zugunsten der Apotheken. Dabei hielt er sich auch juristische Schritte vor. In einem persönlichen Gespräch mit den Verantwortlichen haben man schließlich erreicht, dass Biogen Idec sich bereit erklärte, die betroffenen Apotheken in voller Höhe des Verlustes zu entschädigen, heißt es nun seitens des Verbandes. Nach Auskunft des Unternehmens gegenüber dem AVWL werde derzeit ein entsprechendes Entschädigungsverfahren vorbereitet.
Berlin - 20.01.2014, 11:02 Uhr