Hamburger Sommerfest

Graue: AOK muss Vertrag erfüllen

Berlin - 04.07.2014, 10:39 Uhr


Der Vorsitzende des Hamburger Apothekerverbandes, Dr. Jörn Graue, pochte beim gestrigen Sommerfest energisch auf die Einhaltung des Hilfsmittelliefervertrages durch die AOK Rheinland/Hamburg. „Was erkämpftes Recht ist, muss auch in diesen unsicheren Zeiten des Überlebens Recht bleiben“, so Graue. Ein Vertreter der Kasse hatte seinen Besuch kurzfristig abgesagt.

Seit einiger Zeit unternähmen Politik und Kassen alles, um die Lebensräume der Apotheker, „dieser von Kaiser Friedrich II legitimierten Subspecies, einzuengen“. Nachdem in weiser Voraussicht „ein verständiger Liefervertrag“ entwickelt worden sei, „dessen Gültigkeit solange währt, bis ein einvernehmlicher neuer Vertrag geschlossen wird, konnten zahlreiche Angriffe auf diesen Vertragsbestandteil mit höchstrichterlicher Hilfe abgewehrt werden“.

Nun meint eine Kasse, den § 127 des bestehenden Rahmenvertrages nach § 129 SGB V wider besseres Wissen aushebeln zu können. Graue: „Doch wir alle wissen, wie Klaus Störtebeker auf dem Grasbrook für seine frechen Übergriffe sein Leben aushauchte. Ganz so martialisch würden wir heute gegen Freibeuter nicht vorgehen. Pacta sunt servanda.“

Kammerpräsident Siemsen warf der AOK Rheinland/Hamburg in diesem Zusammenhang vor, sich „in Herrschaftsmanier über Vertrag und Recht“ hinwegzusetzen. Die gesetzliche Krankenkasse sei kein Selbstzweck: „Sondern auch sie hat zum Wohle der Patienten und der Allgemeinheit von Patienten zu arbeiten. Dies wird leider von einigen gesetzlichen Krankenkassen so ausgelegt, dass sie Leistungen erschleichen und die Bezahlungen verweigern, aus formaljuristischen Nichtigkeiten.“

Die neueste Entwicklung mit der AOK Rheinland/Hamburg könne daher nur Kopfschütteln verursachen. Ein solches Verhalten sei nicht akzeptabel, nicht nur aus der Sicht der Apotheker, sondern auch aus der Sicht der Versicherten und Patienten. Leider habe ein Vertreter der AOK Rheinland/Hamburg aus terminlichen Gründen seinen angekündigten Besuch wieder absagen müssen, nachdem die fristlose Außerkraftsetzung des Hilfsmittelliefervertrages durch die AOK bekannt gegeben worden ist.


Lothar Klein