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Nacht- und Notdienstfonds
NNF setzt letzte Frist für Selbsterklärung
Noch immer haben circa 1500 Apotheker die erforderliche Selbsterklärung für den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) zur Menge der abgegebenen verschreibungspflichtigen Arzneimittel für das dritte und vierte Quartal 2013 nicht abgegeben. Nun fordert der Fonds diese Apotheker letztmalig auf, das Versäumte bis zum 25. Juli nachzuholen. Sonst erfolge eine Schätzung.
Die Apotheken sind nach dem Apothekengesetz verpflichtet, dem Nacht- und Notdienstfonds des DAV für jedes Quartal die abgegebenen Packungen verschreibungspflichtiger Humanfertigarzneimittel, die der Arzneimittelpreisverordnung unterliegen, vollständig zu melden und den Anteil des Festzuschlags nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Arzneimittelpreisverordnung, der der Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken dient, an den NNF abzuführen, schreibt der Fonds in einer aktuellen Mitteilung. Im Sinne der gesamten notdienstleistenden Apotheken sei der NNF verpflichtet, diese Meldungen zu erfassen, auf Vollständigkeit/-zähligkeit zu prüfen und die abzuführenden Beträge zu vereinnahmen.
Im Rahmen der nunmehr durchgeführten Quartalsabschlüsse für das dritte und vierte Quartal 2013 sei jetzt festgestellt worden, dass teilweise noch Meldungen fehlten, die mit den Sonderbelegen „Selbsterklärung“ an den NNF gemäß § 19 Absatz 3 Apothekengesetz zu übermitteln seien. „Die betroffenen Apotheken werden jetzt aufgefordert, die fehlenden Meldungen für das Jahr 2013 zur Nachberechnung nachzuliefern. Andernfalls erfolgt eine entsprechende Schätzung. Hierbei handelt es sich um die konsequente Umsetzung des Gesetzes“, so Rainer Gurski, Geschäftsführer des NNF. Die wirtschaftliche Förderung der notdienstführenden Apotheken sei eine Gemeinschaftsaufgabe, an der sich alle Apotheken zu beteiligen hätten. Das Vorgehen sei eng mit dem Bundesministerium für Gesundheit abgestimmt.
Berlin - 10.07.2014, 09:29 Uhr