LAV Baden-Württemberg

Drei von vier Retaxationen unberechtigt

Berlin - 17.07.2014, 11:27 Uhr


Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) hat im Hinblick auf Retaxationsvorgänge im letzten Jahr eine positive Bilanz gezogen: Im Jahr 2013 prüfte die Fachabteilung Taxation 5.225 von den Kassen beanstandete Rezepte, die zu 2.850 Retaxationsvorgängen zusammengefasst wurden, teilte der Verband mit – mit einer Gesamtsumme von fast 550.000 Euro. Davon war lediglich ein Viertel berechtigt.

Die Prüf- und Einspruchsverfahren der zu prüfenden Taxationen waren umfangreich und arbeitsaufwändig, so der LAV. Nach Abschluss der Verfahren wurde ein Gesamtwert von 542.423 Euro festgestellt. Davon konnten im Einspruchsverfahren für die baden-württembergischen Apotheken 398.668 Euro erfolgreich zurückgeholt werden.

„Ich werte das als deutlichen Beweis für unsere erfolgreiche Verbandsarbeit“, erklärte LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth. Der Aufwand für die Apothekerinnen und Apotheker sowie für die Mitarbeiterinnen der Abteilung sei zwar groß und koste viel Zeit und Nerven. Aber das Ergebnis zeige, dass es sich auszahle, Mitglied beim LAV zu sein. „Denn ohne unsere fachliche Unterstützung hätten sich viele Apotheken ihren Anteil an diesen knapp 400.000 Euro nicht zurückgeholt.“

Schlussendlich war von den Retaxationsbeträgen, die die Krankenkassen einbehalten hatten, ein gutes Viertel (143.755 Euro) berechtigt. Im Umkehrschluss waren nach Wert somit drei von vier Retaxationen unberechtigt. Die Botschaft an die LAV-Mitglieder sei, so die LAV-Geschäftsführerin, dass es sich immer lohne, Retaxationsvorgänge genau anzusehen und bei offenen Fragen den Sachverstand und die Fachkompetenz der Fachabteilung im Verband in Anspruch zu nehmen.


DAZ.online