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Preisberechnung bei parenteralen Lösungen
GKV-Spitzenverband rechnet mit Einsparungen über 65 Millionen Euro
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben sich – wie bereits berichtet – auf eine Änderung der Anlage 3 der Hilfstaxe geeinigt, die die Abrechnungskonditionen für Zytostatika und andere Parenteralia regelt. Der GKV-Spitzenverband zeigt sich zufrieden mit dem Kompromiss: Die neuen Preise bildeten dank Informationen aus Abfragen bei Apotheken und pharmazeutischen Herstellern die tatsächlichen Marktpreise sehr viel besser ab als bisher.
Ab 1. September 2014 erhalten Apotheker unter anderem für das Zubereiten von Zytostatika-Lösungen einen etwas höheren Arbeitspreis. Zusammen mit dem Wegfall eines Abschlags für Solisten (Arzneimittel ohne therapeutische Alternative) summiert sich der finanzielle Vorteil der Apotheker laut GKV-Spitzenverband auf rund zwölf Millionen Euro.
Aber es gibt auch eine Gegenrechnung: Der Abschlag, den die Krankenkassen für alle generischen Zytostatika erhalten, wird von bisher 25 auf 30 Prozent erhöht. Für Paclitaxel und Docetaxel steigt der Abschlag sogar um 21 Prozentpunkte – von 25 auf 46 Prozent vom gelisteten Apothekeneinkaufspreis.
Am Ende geht die Rechnung zugunsten der Krankenkassen auf: Für sie seien Einsparungen von mindestens 65 Millionen Euro – einschließlich Umsatzsteuer – bei den Apothekenausgaben realistisch. 2013 hätten die gesetzlichen Krankenkassen hierfür über drei Milliarden Euro ausgegeben, so der GKV-Spitzenverband.
Für die überschaubare Anzahl von Apotheken, die von den neuen Vergütungsregelungen betroffen sind, werden die Auswirkungen voraussichtlich sehr unterschiedlich sein. Wer viele Zubereitungen mit Solisten herstellt, wird sich über mehr Geld freuen – wer meist Generika verwendet, muss mit weniger rechnen.
Berlin - 19.08.2014, 13:31 Uhr