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Substitutionsausschlussliste
TK: Kein Retax bei Abgabe eines Rabattarzneimittels
Die Substitutionsausschlussliste sorgt in den Apotheken nach wie vor für Trubel. Vor allem Patienten mit L-Thyroxin-Rezepten bedürfen dieser Tage besonderer Beratung – ebenso ihre Ärzte, die die Verordnungen ausstellen. Geduld ist gefragt – und Zuversicht, dass die Krankenkassen am Ende nicht doch einen Grund zur Retaxation finden. Nachdem die AOK Baden-Württemberg bereits erklärt hat, sie werde es jedenfalls nicht beanstanden, wenn Apotheken AOK-Versicherte mit rabattierten Arzneimitteln weiterversorgen, zieht nun auch die Techniker Krankenkasse nach.
„Wir retaxieren nicht, wenn die Apotheke ein Rabattarzneimittel abgibt“, sagte ein Sprecher der TK zu DAZ.online. Die TK hat – ebenso wie die AOKs – Rabattverträge über Arzneimittel mit den Wirkstoffen Levothyroxin-Natrium und Tacrolimus abgeschlossen. Diese werden weiterlaufen – auch wenn diese Substanzen nun auf der Substitutionsausschlussliste zu finden sind. Viele Patienten sind mittlerweile tatsächlich auf die Rabattarzneien eingestellt – doch wenn der Arzt nicht genau dieses Präparat verordnet, wird es schwierig, da ein Austausch nicht erfolgen darf. Apotheke und Patient sind also im Regelfall gefordert, ein neues Rezept zu organisieren.
Jedenfalls bei AOK und TK heißt es aber: Keine Retaxation bei Abgabe eines Rabattarzneimittels. Die für die bundesweiten AOK-Rabattverträge federführende AOK Baden-Württemberg hat mit ihrer Aussage die Richtung für alle AOKs ausgegeben. Die TK schwenkt nun ebenfalls auf diese Linie ein. Wenn der Kasse kein Schaden entsteht – wovon auszugehen ist, wenn ein Rabattvertrag bedient wird – muss die Apotheke nicht fürchten retaxiert zu werden, so der Sprecher. Darüber hinaus befinde man sich aber auch in Gesprächen mit dem Deutschen Apothekerverband – für den Fall, dass weitere Probleme auftauchen sollten.
Berlin - 17.12.2014, 14:00 Uhr