Verhandlungserfolg statt Schiedsspruch

Sovaldi: Erstattungsbetrag steht

Berlin - 12.02.2015, 12:05 Uhr


Nun ist es doch geschafft: Obwohl die Schiedsstelle bereits eingeschaltet war, haben sich GKV-Spitzenverband und der Arzneimittelhersteller Gilead Sciences auf einen Erstattungsbetrag für das Hepatitis-C- Arzneimittel Sovaldi® (Sofosbuvir) geeinigt. Wie hoch der Preis ist, den die Kassen künftig für die Innovation zahlen, ließen die Verhandlungspartner zunächst offen.

Die Öffentlichkeit hatten die Verhandlungen über den Erstattungsbetrag für Sovaldi® mit großem Interesse verfolgt – zumindest soweit dies möglich war. Das Arzneimittel steht aufgrund seines hohen Preises – knapp 20.000 Euro kostet die Therapie im Monat – unter besonderer Beobachtung. Innerhalb der regulären Verhandlungszeit konnten sich GKV-Spitzenverband und Gilead nicht auf einen Erstattungsbetrag einigen. Deshalb kam die Schiedsstelle ins Spiel. Seitens der GKV hieß es aber immer wieder, man sei weiterhin um eine Verhandlungslösung bemüht.

Diese ist nun gefunden – zu einer gemeinsamen Presseerklärung konnte man sich jedoch nicht durchringen. Dafür teilt der GKV-Spitzenverband mit, dass die nun vorliegende Vereinbarung für drei Jahre gelten wird. Sie besteht aus zwei Komponenten: zum einem dem rückwirkend ab dem 23. Januar 2015 geltenden Erstattungsbetrag, welcher laut GKV-Spitzenverband „zeitnah im Preis- und Produktverzeichnis veröffentlicht werden wird“. Zum anderen ist laut GKV-Spitzenverband eine Preisstaffelung vereinbart worden, die in den zwei folgenden Jahren zu weiteren Einsparungen führen werde.

Unterschiedlicher Nutzen für unterschiedliche Patientengruppen

Grundlage für die Erstattungsbetragsverhandlungen sei der differenzierte Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Juli 2014 gewesen. Dieser habe Sofosbuvir für die Therapie der chronischen Hepatitis C bei etwa fünf Prozent der Patienten einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen bescheinigt. Für circa 35 Prozent der Patienten sei dem Wirkstoff ein Anhaltspunkt auf einen geringen Zusatznutzen zugesprochen worden. Bei etwa 60 Prozent der Patienten gelte ein Zusatznutzen als nicht belegt. Auch bei einem solch durchmischten Bild bei den von einem Arzneimittel profitierenden Patienten muss im AMNOG-Verfahren ein einheitlicher Preis gefunden werden. Wie hoch er im Fall Sovaldi® konkret ist, wird man erst wissen, wenn die Apothekensoftware ihn abbildet – voraussichtlich mit der Aktualisierung am 15. Februar.

Der GKV-Spitzenverband betont, dass der vereinbarte Erstattungsbetrag den verordnenden Arzt nicht von seiner Pflicht entbindet, generell jede Verordnung auf ihre Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit hin zu prüfen. Für Menschen, denen Sovaldi® keinen Zusatznutzen bringt, ist die Verordnung stets unwirtschaftlich.

Sovaldi® kommt derzeit bei Hepatitis-C-Patienten vom Genotyp 1 nur in Kombination mit anderen Arzneimitteln zu Einsatz. Entweder mit Ribavirin oder auch mit den neuen Substanzen Simeprevir und Daclatasvir.

Anmerkung: Nachträglich gab der GKV-Spitzenverband den vereinbarten Erstattungsbetrag doch bekannt. Die Vier-Wochen-Packung kostet nun rückwirkend zum 23. Januar 2015 14.520,84 Euro. D. h. für eine zwölfwöchige Therapie ergeben sich 43.562,52 Euro satt der bisherigen fast 60.000 Euro. Der tatsächliche Zahlbetrag für die Kassen ergibt sich erst unter Abzug der gesetzlichen Herstellerabschläge.


Kirsten Sucker-Sket


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