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Randnotitz
Packen Sie Päckchen?
Arzneimittel und die in § 25 genannten Waren dürfen nur in den Apothekenbetriebsräumen in den Verkehr gebracht werden, die Versendung aus der Apotheke oder die Zustellung durch Boten ist nur im begründeten Einzelfall zulässig (§17 ApBetrO) - alles klar? Von wegen. An der Möglichkeit, Arzneimittel "im begründeten Einzelfall durch Boten zustellen zu lassen, scheiden sich die Geister. Was bitte sind "Boten" - pharmazeutische Mitarbeiter der Apotheke, von der Apotheke anheuerte Aushilfskräfte, die Raumpflegerin oder gar "Post"-Boten? Und was bitte ist ein begründeter Einzelfall? Ist er begründet, wenn das Arzneimittel nicht vorrätig ist oder wenn der Kunde aus Bequemlichkeits- oder Krankheitsgründen nicht in der Apotheke vorbeischauen kann? Und wie häufig kann ein Einzelfall sein - täglich, wöchentlich oder nur im äußersten Notfall? Wie steht es mit der Belieferung von Ärzten mit Arzneimitteln, z. B. Praxisbedarf oder Impfstoffen? Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (DAZ Nr. 1, S. 55), wonach der generelle Versand von Impfstoffen an Ärzte verboten ist, hat ein reger Meinungsaustausch in unserer DAZ-Leserbriefrubrik eingesetzt darüber, inwieweit §17 sinnvoll oder weltfremd ist. Auf der einen Seite möchte man in Deutschland keinen Versandhandel mit Arzneimitteln, keine Versandapotheken haben, auf der anderen Seite verändern sich Ansprüche der Kunden (und Ärzte): der Servicegedanke wird von Marketingexperten propagiert und empfohlen, die kostenlose Frei-Haus-Zustellung auf Wunsch des Kunden als Dienstleistung zu etablieren. Da besteht Handlungsbedarf. Die Apotheker sollten mit einem klaren Vorschlag an den Gesetzgeber herantreten, wie man's denn gerne hätte. Ich denke, derzeit besteht in Deutschland Konsens, keine Versandapotheken zuzulassen, aber die Arzneizustellung im Rahmen einer Serviceleistung zu erleichtern. Wenn man z. B. den Begriff "Boten" definiert als "pharmazeutischer Mitarbeiter" wäre vieles klarer. Und wer darüber hinaus freiverkäufliche Arzneimittel oder Raucherentwöhnungsmittel oder Gesundheitsbücher via Internetbestellung verschicken möchte, der sollte außerhalb der Apotheke einen eingeständigen Versandhandel eröffnen. Peter Ditzel
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