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Behindertenpolitik: 9. Sozialgesetzbuch vor der Tür

BONN (im). Die Bundesregierung plant, das zersplitterte Leistungsrecht für Behinderte in einem Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) zu bündeln.

Den entsprechenden Referentenentwurf kündigte das zuständige Bundesarbeitsministerium für Frühjahr 2000 an. Es sei vorgesehen, die Sozialhilfeträger in den Kreis der Reha-Träger einzubeziehen. Um die Unübersichtlichkeit des jetzigen Rehabilitationsrechts zu beenden, sollten Regelungen, die für mehrere Sozialleistungsbereiche einheitlich sein können, nur an einer Stelle bei vereinheitlichten Vorschriften getroffen werden. Leistungsausweitungen etwa für schwerbehinderte Menschen werden voraussichtlich unter den strikten Vorbehalt der Finanzierbarkeit gestellt und sollen in erster Linie durch Effizienzsteigerung und Kosteneinsparungen im bestehenden System realisiert werden. Gedacht sei auch an ein trägerübergreifendes Rehabilitations-Management, so die Information aus dem Hause Walter Riester.

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