DAZ aktuell

Keine Preisverhandlung ohne Kosten-Nutzen-Bewertung

BERLIN (ks). Die Vorschläge der Pharmaverbände, in Preisverhandlungen für innovative Arzneimittel einzusteigen, treffen bei den Krankenkassen durchaus auf Zuspruch. Die Barmer GEK hält es jedoch für unerlässlich, dass zuvor eine Kosten-Nutzen-Bewertung stattfindet.

Während die Vorschläge der Industrie dahin gehen, eine Kosten-Nutzen-Bewertung davon abhängig zu machen, in welchem Maß patentgeschützte Arzneimittel bereits unter Vertrag stehen, hält der Barmer GEK-Vize-Chef Dr. Rolf-Ulrich Schlenker ein solches Vorgehen für "fahrlässig". Es sei zwar ein "Fortschritt", dass mehrere Pharmaverbände die Bereitschaft zeigten, vor der Einführung von neuen Arzneimitteln über deren Preise zu verhandeln. Jeder direkten Preisverhandlung mit Krankenkassen müsse aber eine objektive Kosten-Nutzen-Bewertung vorausgehen. Schlenker: "Bevor wir mit Pharmaunternehmen über Preise und Mengenrabatte bei patentgeschützten Arzneimitteln sprechen, muss das Votum unabhängiger Experten zur Kosten-Nutzen-Bewertung auf dem Tisch liegen. Das nenne ich dann eine gute Verhandlungsgrundlage." Die Bewertung könne im Zusammenspiel des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und des Gemeinsamen Bundesausschuss erfolgen. Genau das lehnen die Hersteller allerdings ab – nicht zuletzt mit dem Hinweis auf die zeitlichen Verzögerungen, die ein solches Vorgehen mit sich brächte.

Schlenker machte zugleich deutlich, dass die Kassen auch auf kurzfristiger Einsparungen im Arzneimittelsektor setzen. Die diesbezüglichen Vorschläge sind bekannt: Die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel, die Erhöhung des Herstellerrabatts plus Preismoratorium, die Reduzierung der Großhandelsmarge und die "Fortschreibung des Großkundenrabatts" der Apotheker.

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