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Gesundheitspolitik
VOASG passiert Bundesrat
ABDA: Gesetz gibt Apotheken neue Zuversicht
Damit ist der Weg frei für das Gesetz, das eine Antwort auf das vor mehr als vier Jahren ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Rx-Preisbindung sein soll. Seit Oktober 2016 ist Arzneimittelversendern in anderen EU-Ländern erlaubt, Arzneimittel an Kunden in Deutschland zu liefern, ohne dabei an die hierzulande geltenden Festpreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel gebunden zu sein.
Damit wird nun in weiten Teilen Schluss sein. Zwar wird die vom EuGH angegriffene, bislang aber noch bestehende Preisbindungsregelung für EU-Versender aus dem Arzneimittelgesetz gestrichen (§ 78 Abs. 1 Satz 4 AMG). Dafür wird die Rx-Preisbindung aber im Sozialgesetzbuch V (SGB V) wieder eingeführt. Sie gilt, soweit gesetzlich Versicherte von Apotheken, für die der Rahmenvertrag rechtswirksam ist, via Sachleistung mit Arzneimitteln versorgt werden Die zweite bedeutende Regelung betrifft die neuen Dienstleistungen: Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband werden verpflichtet, im Benehmen mit der PKV zusätzliche honorierte pharmazeutische Dienstleistungen zu vereinbaren. Versicherte haben sodann einen Anspruch auf diese Leistungen. Die Finanzierung erfolgt durch einen um 20 Cent erhöhten Festzuschlag auf Rx-Arzneimittelpackungen.
Die ABDA sieht das VOASG als „Startschuss für eine zukunftsfähige Arzneimittelversorgung der Patienten in Deutschland“. Präsident Friedemann Schmidt sagte, das Gesetz könne bei den derzeit skeptischen Apothekern für „neue Zuversicht“ sorgen, da es ordnungspolitische, betriebswirtschaftliche und pharmazeutische Perspektiven aufzeige. Die Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen wie der Medikationsanalyse könne zudem nicht nur Versorgungsdefizite beheben und unnötige Kosten für Krankenkassen einsparen, sondern auch den Apothekerberuf wieder attraktiver machen. |
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