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ARMIN ist für alle Beteiligten ein Gewinn
Nach Evaluation: Projektpartner wollen Rechtsgrundlage für interprofessionelle Zusammenarbeit
Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation waren mit Spannung erwartet worden. Vergangene Woche wurden sie im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht, am 18. April stellten die Projektbeteiligten sie in einer Pressekonferenz vor. Die Evaluation, die durch das Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) in Kooperation mit dem aQua-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH durchgeführt wurde, zeigt unter anderem, dass die Patienten, die am ARMIN-Medikationsmanagement teilnahmen, im Vergleich zu retrospektiv gematchten Kontrollpatienten ein um 16 Prozent verringertes relatives Risiko hatten zu versterben. Das Risiko für Hospitalisierungen reduzierte sich hingegen nicht.
Auch wenn das Studiendesign nicht erlaube, einen Kausalzusammenhang herzustellen, hätten sich arzneimittelbezogene Endpunkte, z. B. die Adhärenz, punktuell verbessert, erläuterte Prof. Hanna Seidling, die die Evaluation verantwortet. Klare Pluspunkte der ARMIN-Daten sind in ihren Augen, dass das Projekt über sechs Jahre in der Regelversorgung lief und es sich nicht um ein künstliches Studiendesign handelt. So fange die retrospektive Auswertung, die zwar methodisch von geringer Beweiskraft sei, möglicherweise den Versorgungsalltag besser ein. Um Kausalzusammenhänge herzustellen, seien aber prospektive, randomisierte Studien notwendig, so Seidling.
Drei Kernforderungen
Für ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening leiten sich aus den positiven Ergebnissen drei Kernforderungen ab. Zum einen sollten alle Patienten mit Polymedikation Anspruch auf eine jährliche Überprüfung ihrer Medikation haben, und zwar gemeinsam durch Arzt und Apotheker nach klaren Regeln und in abgestimmten Prozessen. Die Apotheker hätten mit Einführung der pharmazeutischen Dienstleistungen ihren Teil erfüllt. Nun fehlten noch die Zuständigkeiten der Ärzte und natürlich das Honorar. Zudem sollten Patienten, bei denen die jährliche Überprüfung nicht ausreicht, Anspruch auf eine kontinuierliche Überprüfung ihrer Arzneimittel haben, das entspräche einem Medikationsmanagement à la ARMIN. Die dritte Forderung betrifft den Medikationsplan: „Wir haben gelernt, dass Ausdrucken nicht reicht für einen spürbaren Nutzen,“ so die ABDA-Präsidentin. Daher müsse der Plan persönlich und mündlich dem Patienten erklärt werden mit dem Schwerpunkt Einnahmetreue. Er müsse gemeinsam von Ärzten und Apothekern erstellt, geprüft und gepflegt werden. „Nur ein vollständiger, aktueller und korrekter Plan kann nützen.“ Für alle Forderungen gelte, dass Patienten mit Polymedikation zugeschnittene Betreuungsangebote brauchen. Der Nutzen sei da am größten, wo Apotheker und Ärzte Hand in Hand arbeiteten, so Overwiening.
Dr. Annette Rommel, 1. Vorsitzende des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, bekräftigte den Wunsch nach dem Rechtsrahmen für ein interprofessionelles Medikationsmanagement. Sie verwies aber auch auf Stolpersteine. „Es war nicht so leicht, wie es jetzt aussieht,“ so die Allgemeinärztin. Bei einigen Kollegen sei die Teilnahme etwa am Unwillen der Softwareanbieter gescheitert, die ARMIN-Module, wie die Wirkstoffverordnung oder den Medikationskatalog, in der Software umzusetzen.
Auch der Vertreter der Krankenkasse, Rainer Striebel, Vorstandschef der AOK Plus, bewertete das Projekt positiv, insbesondere die Vernetzung der Akteure zum Nutzen der Patienten. Er habe die Erwartung, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine interprofessionelle Zusammenarbeit seitens der Politik geschaffen werden. Man sei auch bereit, die Erfahrungen einzubringen. Angesprochen auf das Honorar erklärte er, dass man, wenn sich die Versorgung wirklich verbessere, auch gerne mehr Geld für eine adäquate Honorierung in die Hand nehme. Bei ARMIN hätten sich die laufenden Kosten durch die konsequente Wirkstoffverordnung und die Umsetzung des Medikationskatalogs größtenteils refinanziert. |
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