Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Pflegekassen dürfen Altenheime benoten

Essen - 16.12.2010, 10:04 Uhr


Gesetzliche Pflegekassen dürfen die Qualität von Pflegeheimen benoten und die Einschätzungen im Internet veröffentlichen. Foto: AOK Mediendienst

Die sogenannten Transparenzberichte sollen alten Menschen und Angehörigen helfen, gute Pflegeheime auszuwählen. Kritiker wenden ein, dass eine Qualitätsbewertung bisher nicht wissenschaftlich seriös möglich ist, da die entsprechenden Kriterienkataloge noch umstritten sind. "Aber besser ein nicht perfekter Katalog als gar keiner", sagte ein Gerichtssprecher zur Erläuterung der Entscheidung.

Im konkreten Fall des Bocholter Heims wurde allerdings ein Vergleich geschlossen. Der Bericht über das Heim wird danach aus dem Internet gelöscht. Die Prüfung habe mit Augenmaß und nicht in Ausnahmesituationen zu erfolgen, forderte das Gericht. Als das Heim in Bocholt geprüft wurde, war dort aber gerade ein Stadtfest und die Heimleitung daher nicht komplett besetzt.


dpa


Das könnte Sie auch interessieren

Mehrwert aus der Apotheke und Vorstufe zum Medikationsmanagement im Heim?

Verblistern 2014

Zwist um direkte E-Rezept-Übermittlung in der Heimversorgung

Direkt mit KIM oder mit Token-Boten übers Heim?

In der Heimversorgung droht mit dem E-Rezept die Rolle rückwärts

Nicht mehr direkt vom Arzt zur Apotheke

Eine Kooperation zwischen Apotheke und Heim nützt allen Beteiligten – so gelingt sie

Per Medikationsanalyse 25 Millionen unnötige Pflegestunden einsparen

Kriterien der Pflegeheime bei der Entscheidung für „Stellen“ oder „Verblistern“

Zwei Drittel stellen, ein Drittel lässt verblistern