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Anpassung der Packungsgrößenverordnung
Steht das nächste Daten-Chaos bevor?
Die für den 1. März geplante Änderung der Packungsgrößenverordnung wird voraussichtlich erst Mitte März in Kraft treten. In der Apotheken-Software könnte es erneut zum Daten-Chaos kommen.
Nach Informationen des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH) benötigen die Bearbeitung und Bewertung der vorgeschlagenen Änderungen der Maßzahlen einen erheblichen Zeitaufwand. Eine rechtzeitige Verkündung der Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt, die den Inkrafttretenstermin 1. März 2011 sichert, werde daher nicht mehr möglich sein.
Dagegen hält das BMG nach jetzigem Diskussionsstand daran fest, dass die in den Anlagen neu gefassten Maßzahlen erst zum 1. Juli 2011 in Kraft treten. Vorgesehen sind in der turnusmäßigen Anpassung knapp 800 neue Maßzahlen. Eine Abstimmung zwischen Ministerium einerseits und DAV und GKV-Spitzenverband andererseits über ein gleichzeitiges Inkrafttreten mit den Neuregelungen des Rahmenvertrages fand nicht statt.
Dabei enthält der neue Rahmenvertrag insbesondere auch Neuerungen hinsichtlich der Aut-idem-Substitution im Rahmen der Spannbreitenregelung bzw. der neuen Packungsgrößenverordnung. Wird die Änderung der Packungsgrößenverordnung tatsächlich erst zum 15. März wirksam, kann es wieder zu einem Chaos in der Apotheken-Software kommen, da sich die 14-tägigen Meldefristen der IFA GmbH mit dem Termin zum 1. April 2011 nicht mehr halten lassen. Der IFA-Meldeschluss für Änderungen zum 1. April 2011 ist der 15. März 2011. Seitens der Verbände heißt es, in diesem Fall seien nicht die Firmen in der Schuld. Sie hatten ihre Mitgliedsunternehmen aufgefordert, bis Mitte März die korrekten N-Kennzeichen nach der zum 1. März geltenden Packungsgrößenverordnung zu melden, um so ab 1. April korrekt in den Datenbanken abgebildet zu sein.
Berlin - 23.02.2011, 16:54 Uhr