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Anti-Stress-Verordnung
Nahles: Erste Kriterien im nächsten Jahr
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will im nächsten Jahr erste Kriterien für eine Anti-Stress-Verordnung vorlegen. „Es gibt unbestritten einen Zusammenhang zwischen Dauererreichbarkeit und der Zunahme von psychischen Erkrankungen, das haben mittlerweile auch die Arbeitgeber anerkannt. Wir haben dazu auch wissenschaftliche Erkenntnisse“, sagte Nahles der „Rheinischen Post“.
Es sei allerdings eine Herausforderung, diese gesetzlich umzusetzen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin solle prüfen, ob und wie es möglich sei, „Belastungsschwellen“ festzulegen. „Wir brauchen allgemeingültige und rechtssichere Kriterien, bevor wir den Betrieben etwas vorschreiben. 2015 sollen dazu erste Ergebnisse vorliegen.“
SPD-Chef Sigmar Gabriel hatte gesagt, er sehe bei diesem Thema vor allem Arbeitgeber und Gewerkschaften und nicht den Gesetzgeber in der Pflicht. Die stellvertretende Bundestags-Fraktionsvorsitzende Carola Reimann und Nordrhein-Westfalens SPD-Arbeitsminister Guntram Schneider hatten sich hingegen für ein Gesetz stark gemacht, das die Verfügbarkeit von Arbeitnehmern grundsätzlich regeln soll.
Berlin - 26.08.2014, 09:08 Uhr