Beratungs-Quickie

Schuppenflechte topisch therapiert

München / Stuttgart - 07.07.2016, 11:00 Uhr

Schuppende Haut und starker Juckreiz sind charakteristisch für Psoriasis. (Foto: vidady / Fotolia)

Schuppende Haut und starker Juckreiz sind charakteristisch für Psoriasis. (Foto: vidady / Fotolia)


Welche Informationen sind bei einem Beratungsgespräch in der Apotheke für den Patienten wichtig? Welche hilfreichen Tipps kann der Apotheker zu Arzneimitteln und Therapien geben? Im Beratungs-Quickie stellen wir jeden Donnerstag einen konkreten Patientenfall vor. Diesmal bekommt ein Patient zwei Dermatika gegen seine neu diagnostizierte Schuppenflechte.

Formalien-Check

Der Stammkunde mittleren Alters ist an der häufigsten Form der Schuppenflechte, der Psoriasis vulgaris, erkrankt. Er hat entzündliche Herde mit Schuppung an den typischen, sehr häufig erkrankten Körperstellen, den Armen und Beinen. 

Verordnet sind eine N3-Packung (120 Gramm) Psorcutan Beta® Salbe und eine Rezeptur: 50 Gramm Salicylvaseline 10 Prozent.

Das Rezept ist nicht vollständig. Die fehlenden Angaben zum Status und der Versichertennummer können durch die Apotheke ergänzt werden. Die Versichertennummer ist dann nicht zwingend erforderlich, wenn Name, Anschrift und Geburtsdatum des Patienten vollständig angegeben sind (vdek-Liefervertrag §4 Absatz 2). Die Änderungen sind zur Sicherheit mit Datum abzuzeichnen. 

Trotzdem sollte Rücksprache mit der Hautärztin gehalten werden. Der Grund: Das Arzneimittel Psorcutan Beta® Salbe ist außer Handel und nicht mehr in der Lauer-Taxe gelistet. Seit dem 1. Juni 2016 darf die Apotheke auf Kassenrezepten unter anderem Arzneimittel (Wirkstoff), Wirkstärke und Darreichungsform nach Rücksprache mit dem Arzt korrigieren beziehungsweise ergänzen. Der Ärztin wird vorgeschlagen, das aut-idem-konforme Substitut Daivobet® Salbe abzugeben. Die Praxis sollte dies für die nächste Verordnung vermerken. 

Rabattverträge existieren hier nicht, preisgünstige Importe sind zu beachten. Da das Originalpräparat  Daivobet® Salbe nicht in der Normgröße N3 auf dem Markt ist, ist im Vorfeld zu klären, ob ein Reimport in dieser Packungsgröße lieferbar ist. Stückeln, also die Abgabe von zweimal 60 Gramm Salbe, ist nicht erlaubt. Das verbietet der Rahmenvertrag § 6 Absatz 2, denn die Packungsgröße N3 ist in der Packungsgrößenverordnung definiert. Eine Möglichkeit für die Ärztin, dies zu umgehen, wäre eine reine Normgrößenverordnung Daivobet® Salbe 2 x N2" ohne Angabe der Menge. Die Regularien des Rahmenvertrages beziehen sich nämlich nur auf Mengenverordnungen (beziehungsweise bei abgeteilten Darreichungsformen Stückzahlverordnungen). Ist kein N3-Import verfügbar, darf ohne Rezeptänderung nur eine N2-Packung abgegeben werden.

Die AMVV fordert für in der Apotheke hergestellte Arzneimittel eine Gebrauchsanweisung. Die Retaxpraxis ist hier sehr unterschiedlich. Daher sollten Anwendungshinweise der Rezeptur erfragt und auf dem Rezept ergänzt werden. Nicht-rezeptpflichtige Rezepturen für Erwachsene können bei Ersatzkassen nur in Ausnahmefällen abgegeben werden, dazu zählen Rezepturen mit einem Salicylsäuregehalt von mindestens 2 Prozent.

Der Kunde ist gebührenpflichtig. Ab Ausstellungsdatum ist das Rezept einen Monat gültig.



Manuela Kühn, Apothekerin
redaktion@daz.online


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