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Phagro zum Rx-Versandverbot
Großhändler schießen gegen den Versandhandel
Halten Versandhändler die Temperatur-Vorgaben ein?
Der Großhandels-Verband malt ein düsteres Bild: „An einem heißen Hochsommertag erreichen die Temperaturen im Laderaum eines solchen Fahrzeugs leicht weit mehr als 40 Grad Celsius. Im ungünstigsten Fall kann die Sendung nicht zugestellt werden und das Arzneimittel kehrt nach acht bis zehn Stunden Hitzefahrt in ein Verteilzentrum zurück. Am folgenden Tag beginnt die Prozedur erneut – oder der Empfänger kann sich die Sendung in einem Shop abholen. Auch diese sind in der Regel nicht klimatisiert.“ Zu „keinem Zeitpunkt“ findet laut Phagro bei Versandhändlern eine Kontrolle der Liefertemperaturen statt. Für den Patienten bringe das „unüberschaubare Risiken“ mit sich.
Ohnehin bringt der Phagro nicht viel Verständnis dafür auf, warum Patienten ihre Rezepte beim Versandhandel einlösen wollen. Der Rx-Versand biete auch keinen zeitlichen Vorteil gegenüber der Apotheke vor Ort. „Einsendung des Rezepts, Bearbeitung und Versandweg des Medikaments erfordern durchschnittlich ein bis zwei Tage. In einer öffentlichen Apotheke, die aus dem Großhandel täglich mehrfach unverzüglich und bedarfsgerecht beliefert wird, erhält der Patient sein Medikament in aller Regel innerhalb weniger Stunden“, heißt es in der Mitteilung. Phagro-Chef Trümper kommt daher zu dem folgenden Fazit: „Auch vor dem Hintergrund der schnellen und vor allem sicheren Versorgung der Patienten mit qualitativ hochwertigen und einwandfreien Medikamenten ist das generelle Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln der richtige Weg.“
Ihre Position können die Großhändler in den kommenden Tagen auch dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vortragen. Denn bis zum 15. März haben die Fachverbände im Gesundheitswesen noch die Möglichkeit, den vom BMG vorgelegten Gesetzentwurf zum Rx-Versandhandelsverbot zu kommentieren.
Links-Fraktion fragte bereits nach Temperaturführung
Das Thema „Temperaturführung im Versandhandel“ war vor etwa anderthalb Jahren bereits in der Politik diskutiert worden. Zuvor hatte die Apothekerkammer Nordrhein bei einer Stichprobe festgestellt, dass die Temperatur in Päckchen während des Arzneimittelversands an sehr heißen Tagen während der Hälfte der Transportzeit über den für die Lagerung von Arzneimitteln maximal zulässigen 25 Grad Celsius lag. Daraufhin hatte Kathrin Vogler, Arzneimittelexpertin in der Linksfraktion des Bundestages, die Bundesregierung gefragt, ob und wie sie solche Temperaturüberschreitungen verhindern wolle.
Darauf hatte das Bundesgesundheitsministerium geantwortet, dass der Bundesregierung über Verstöße von Versandapotheken gegen vorgegebene Lagertemperaturen keine „näheren Erkenntnisse“ vorlägen. Für Apotheken, die Arzneimittel an Endverbraucher lieferten, gelten die „Good Distribution Practices“ (GDP) „insoweit nicht“, hieß es in der Antwort. Dafür müssen sich aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums Versandapotheken an das Apothekengesetz und an die Apothekenbetriebsordnung halten und mit „einem Qualitätssicherungssystem sicherstellen“, dass ein Arzneimittel so „verpackt, transportiert und ausgeliefert wird, dass seine Qualität und Wirksamkeit erhalten bleibt.“ Für die Kontrolle seien die Landesbehörden zuständig. Vogler erklärte daraufhin, dass sie eine „Benachteiligung des Versandhandels“ sehe. Sie könne nicht verstehen, warum die Versender sich nicht an die Vorgaben halten müssten. Vielmehr sparten die Versandapotheken Geld – zulasten der Patientensicherheit.
3 Kommentare
Angst der Apotheker sich nicht mehr 3 Porsche leisten zu können
von Wolfgang Träger am 07.03.2017 um 16:01 Uhr
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AW: Angst der Apotheker sich nicht mehr 3
von tumtrah am 24.03.2017 um 11:04 Uhr
Manchmal dauert es eben etwas länger ...
von Christian Timme am 07.03.2017 um 4:03 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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