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Fehlen noch immer Akten?
Last not least zitierte Wegner aus Mails des leitenden Ermittlers an die Staatsanwaltschaft kurz vor dem Verfassen der Anklageschrift. Von „recht dünn unterfütterten“ Daten und „spärlichen“ anderen Indizien sei hier die Rede. Der Anwalt fragte: „Warum hielt man solche Einschätzungen aus der Verfahrensakte zurück?“. Für ihn ist daher unverständlich, warum das Gericht seinen Antrag zurückwies, den ganzen PC des Kriminaloberkommissars zu beschlagnahmen. Wegner ist nicht überzeugt, dass mittlerweile alle Mails vorliegen, die noch relevant sein könnten. An seinem Antrag, das Verfahren auszusetzen, um die nachgereichten Dokumente zu sichten, hält er jedenfalls fest.
Auch Nikolai Venn, Verteidiger von H. wies auf eine E-Mail aus dem nachgereichten Mail-CD-Paket hin. Ein Kriminalbeamter habe mit einer Staatsanwältin vereinbart, zwei Verfahren strikt zu trennen – das gegen Bellartz und H. sowie das gegen Unbekannt wegen Untreue. Dennoch solle ein Informationsaustausch zwischen den Sachbearbeitern stattfinden. Diese Mail, die in Kopie an den leitenden Ermittler ging, finde sich nicht in den Ausdrucken, die der Ermittler dem Gericht übergeben habe. Auch ihm dränge sich daher der Verdacht auf, dass noch nicht alle Akten beieinander sind.
Am Ende entschied das Gericht, noch nicht über den Aussetzungsantrag der Verteidigung zu entscheiden. Erst einmal wolle man sich dem weiteren Aktenstudium hingeben. Möglicherweise gibt es beim nächsten Verhandlungstermin, der bereits am kommenden Donnerstag ist, eine Entscheidung zu diesem Punkt. Allerdings: Eine Aussetzung dürfte kein Gericht gerne zulassen – denn dann müsste das Verfahren nochmals von vorne aufgerollt werden.
1 Kommentar
Datendiebstahl
von Angela Bleibtreu am 20.06.2018 um 11:35 Uhr
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