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Bellartz-Prozess
Anwälte wittern „Geheimoperationen der Polizei“
Die Art und Weise, wie die Polizei im „Datenklau“-Verfahren gegen Thomas Bellartz und den IT-Experten Christoph H. ermittelt hat, läuft der Verteidigung der Angeklagten mächtig zuwider. Erst während der Hauptverhandlung tauchten zahlreiche neue Dokumente auf, von denen die Anwälte zuvor nichts wussten. H.´s Verteidiger sind überzeugt, dass verfahrensrelevante Vorgänge „systematisch“ und „vorsätzlich“ aus der offiziellen Ermittlungsakte herausgehalten wurden. Sie sehen darin ein Verfahrenshindernis, das eine Verfahrenseinstellung zur Folge haben müsse.
Mehr als 1000 E-Mails der Polizei sowie weitere Dokumente halten derzeit den Strafprozess gegen Apotheke-Adhoc-Herausgeber Thomas Bellartz und den Systemadministrator Christoph H. wegen mutmaßlichen Ausspähens von Daten aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf Trab. Bei der Zeugenvernehmung des leitenden Ermittlers im April hatte sich gezeigt, dass nicht jede elektronische Kommunikation, die rund um das Verfahren bei der Polizei entstanden ist, auch in die Ermittlungsakte gelangte. Der Polizist reichte daraufhin eine umfangreiche CD mit E-Mails nach, die nun nach und nach gesichtet werden.
Nun hat die Verteidigung des IT-Experten Christoph H. beantragt, das Verfahren einzustellen, weil ein „nicht behebbares Verfahrenshindernis“ vorliege. Damit geht sie über den bislang gestellten Antrag auf Aussetzung des Verfahrens hinaus. H.´s Anwälte Nikolai Venn und Diana Nadeborn sind nach erster Durchsicht der nachgereichten Mails aber überzeugt, dass in diesem Verfahren von Anfang an intransparent, parteiisch und rechtswidrig ermittelt wurde. Schon jetzt sei zu erkennen: Die Ermittlungsbehörden hätten wichtige Informationen aus der offiziellen Akte ferngehalten – und zwar „systematisch“ und „vorsätzlich“. Venn sprach von „Geheimoperationen der Polizei“. Eine bloße Aussetzung des Verfahrens, um die zahlreichen nachgereichten Dokumente zu sichten, sei daher nicht ausreichend.
Welche Motive hatte die Hauptbelastungszeugin?
Die Anwälte verlasen einen 35-seitigen Schriftsatz, in dem sie einige der „eklatantesten Verletzungen des Gebots auf Aktenwahrheit und -vollständigkeit“ aufzeigten. Viele dieser Beispiele rankten sich um die Hauptbelastungszeugin, H.´s Ex-Frau Katja S. Sie hatte über ihren neuen Ehemann dafür gesorgt, dass das BMG den Hinweis bekam, bei ihm würden Daten gestohlen. Die Glaubwürdigkeit der Ex-Frau ziehen H. und seine Verteidiger schon seit Anbeginn in Zweifel. Sie meinen, ihr sei es schlicht darum gegangen, sich im Sorgerechtsstreit um den gemeinsamen Sohn einen Vorteil zu verschaffen. Nun zitierten die Anwälte aus Dokumenten, die die Glaubwürdigkeit anzweifeln lassen, aber nicht in die Akte gelangten. So habe Katja S. beispielsweise den Ermittler in einer Mail aufgefordert, etwaiges bei H. gefundenes kinderpornografisches Material dem Jugendamt zu übermitteln. Der leitende Ermittler entsprach dem Wunsch zwar nicht, habe aber „Rechtsrat“ gegeben, sich mit Katja S. solidarisiert und dabei auch noch vertuscht. Venn und Nadeborn führten zudem weitere „klandestin“ geführte Korrespondenzen zwischen Katja S. und dem Ermittler an.
Auch seien Ergebnisse verschiedener anderer Ermittlungsverfahren nicht offiziell dokumentiert worden. Darunter auch das gegen Verantwortliche der ABDA wegen Untreue (geführt gegen „Unbekannt“), das erst am vergangenen Montag erstmals zur Sprache kam. Dieses sei ebenfalls von Katja S. angestoßen worden. Doch die Ermittler kamen zum Ergebnis, es habe nur „vage Hinweise“ gegeben, sodass das Verfahren letztlich eingestellt wurde.
1 Kommentar
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von Angela Bleibtreu am 21.06.2018 um 22:18 Uhr
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