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Landespharmazierätin Spading
Opioid-Beratung: Weshalb das Selbstverständliche nicht banal ist
Aut-idem: Retard ist nicht retard
Hat sich der Patient an die Handhabung „seines Arzneimittels“ gewöhnt, kann ein neues Rabattarzneimittel mit abweichenden Packmitteln eine erneute Schulung erforderlich machen. Hinzu kommt, dass ein Präparatewechsel, auch wenn alle betäubungsmittelrechtlichen Vorgaben für den Austausch erfüllt sind, auch die Schmerzlinderung an sich beeinträchtigen kann. So weichen die Freisetzungsprofile verschiedener Retardgaleniken voneinander ab. Beschwerden seitens des Patienten sind daher unbedingt ernst zu nehmen und gegebenenfalls mit dem Arzt zu besprechen.
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Auf Nebenwirkungen vorbereiten
Auch wenn der Patient sein Medikament behalten kann und bei der Anwendung alles richtig macht, kommt es bei der Schmerztherapie zu unerwünschten Effekten. „Zur Opioid-Analgesie gibt es Obstipation, Sedierung und Übelkeit gratis mit dazu“, verdeutlichte Spading. Dieser Nebenwirkungen sollten sich die Patienten bewusst sein. Wenn der Patient vorbereitet sei, sei die Gefahr des Therapieabbruchs geringer, als wenn er von den unangenehmen Effekten überrascht werde.
Am dramatischsten, wie aus tödlichen Heroinüberdosierungen bekannt, ist theoretisch die Atemdepression. Da Schmerz die Atemtätigkeit verstärkt, ist die dämpfende Wirkung auf die unbewusste Atemtätigkeit bei Schmerzpatienten zwar weniger ausgeprägt. Bei Patienten mit Schlafapnoe ist jedoch Vorsicht geboten.
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