Plakate und Handzettel

ABDA antwortet mit eigenen Postern auf DocMorris' E-Rezept-Kampagne

Berlin - 23.01.2020, 11:55 Uhr

Das neue Plakat der ABDA soll Verbraucher auf die Rolle der Apotheker beim Thema E-Rezept hinweisen. (m / Foto: ABDA)

Das neue Plakat der ABDA soll Verbraucher auf die Rolle der Apotheker beim Thema E-Rezept hinweisen. (m / Foto: ABDA)


An Deutschlands Hauptbahnhöfen, Flughäfen und auch in den Innenstädten kommt man an DocMorris derzeit nicht vorbei: Überall wirbt der niederländische Versandkonzern mit dem Slogan „Das E-Rezept kommt“. Die ABDA-Mitglieder wollten sich das nicht länger gefallen lassen und haben die ABDA im Dezember damit beauftragt, ebenfalls ein Motiv zum Thema E-Rezept zu entwerfen. Nun hat die ABDA geliefert und legt den Kammern und Verbänden ein Poster sowie einen Handzettel vor.

Obwohl es das E-Rezept derzeit nur in regional begrenzten Pilotprojekten gibt, kämpfen die verschiedenen Interessengruppen im Apothekenmarkt jetzt schon darum, wer die Meinungshoheit bei dem Thema übernimmt. Die Versandhändler pokern darauf, dass es später einmal viele unterschiedliche Übermittlungswege für die digitalen Verordnungen geben wird und der Patient dann selbst entscheidet, welche App er nutzt, um sein E-Rezept weiterzuleiten. Umso wichtiger ist es für sie, jetzt schon darauf aufmerksam zu machen, dass sie sich auf das E-Rezept vorbereiten und für die Patienten Lösungen parat haben. Und so liest man auf den deutschlandweit bekannten Postern von DocMorris derzeit Claims wie etwa: „Der bequemste Weg vom Arzt zur Apotheke – Das E-Rezept kommt“.

DocMorris-Werbung in Stuttgart (Foto: privat)

Auftrag der ABDA-Mitgliederversammlung

Die ABDA ist mit dem Thema E-Rezept bislang sehr defensiv umgegangen. Dem Vernehmen nach hat das zwei zentrale Gründe: Erstens wollte man den Bürgern nichts versprechen, was noch gar nicht da ist. Es gibt noch gar kein flächendeckendes E-Rezept und es gibt auch keinen festen Termin, ab dem digitale Verordnungen in Deutschland angewendet werden können. Zweitens wirbt die ABDA bei der Politik vehement dafür, dass es ohnehin keinen Wettbewerb beim Übermittlungsweg geben dürfe. Ginge es nach der ABDA, würde die vom Deutschen Apothekerverband entworfene App als Standardweg für die Rezeptübermittlung dienen – schließlich ist sie diskriminierungsfrei und kann auch für (EU)-Versender verwendet werden.

Doch insbesondere in den Kammern und Verbänden hat die aggressive DocMorris-Kampagne in den vergangenen Wochen für Unruhe gesorgt. Die Apotheker wollten es sich nicht länger mit anschauen, dass die Verbraucher das E-Rezept schon jetzt mit den grün-weißen Konzernfarben der Niederländer assoziieren. Und so hat die ABDA-Mitgliederversammlung im Dezember 2019 die ABDA-Kommunikation gebeten, ein Plakat zu erarbeiten, dass sowohl die Apotheker als auch die Patienten über die Rolle der Apotheker beim E-Rezept informiert.

ABDA erklärt das E-Rezept

Das hat die ABDA auch gemacht und das Poster jetzt allen Kammern und Verbänden zur Verfügung gestellt. Es gehört zur „Unverzichtbar“-Kampagne und in Anlehnung an die DocMorris-Kampagne ist dort zu lesen: „Das E-Rezept kommt – in meine Apotheke vor Ort.“ Auf dem Handzettel geht es unter anderem um den Einführungstermin des E-Rezeptes. Da es dafür – wie oben beschrieben – keinen festen Plan gibt, heißt es auf dem ABDA-Poster lediglich, dass das E-Rezept „voraussichtlich“ 2021 komme – nachdem sich Apotheker und Ärzte an die Telematikinfrastruktur angeschlossen haben.

Durchaus schwierig ist die Aussage der ABDA, dass das E-Rezept vom Arzt künftig auf einem „zentralen Server“ abgelegt werde. In den Modellprojekten der Apotheker (GERDA und Berlin) wird dieses Server-Modell angewendet. Im Hamburger Projekt der TK hingegen liegt ein dezentraler Ansatz vor, bei dem es keinen Server gibt. Es ist derzeit noch unklar, welche Lösung bei der Gematik am Ende das Rennen macht.

Des Weiteren erklärt die ABDA den Patienten richtigerweise, dass es künftig keine Pflicht für die Nutzung des E-Rezeptes gebe. Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat bereits darauf hingewiesen, dass Patienten auch weiterhin Papierrezepte nutzen könnten. Außerdem weist die ABDA noch auf die DAV WebApp hin, die derzeit im Berliner Modellprojekt, das vom BMG gefördert wird, getestet wird. Und auch beim Thema Datenschutz versucht die ABDA, die Verbraucher zu beruhigen: Der Server stehe in Deutschland und die Heilberufler brauchen „staatlich zertifizierte Sicherheits-Hardware und elektronische Ausweise“, um auf die Verordnungen zuzugreifen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Mimikry

von Reinhard Rodiger am 23.01.2020 um 19:01 Uhr

Schön, dass überhaupt etwas geschieht, weniger schön ist es ab zu schreiben.Die Mitgliederversammlung muss tätig werden, um Handlung zu erzeugen, die überfällig ist. Querauftrag an die Kommunikationsabteilung. Ergebnis: Kopie der Konkurrenz. Mimikry ist kein Konzept.VorOrt gegen Zuhause?
Die ABDA sprach von einem Standard. Ist der gekippt?

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ABDA Kampagne

von Roland Mückschel am 23.01.2020 um 17:44 Uhr

Diese Kampagne ist so enervierend wie Fusspilz.
Bitte etwas viver.

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