Quarantäne vermeiden

Möglicher Corona-Verdachtsfall im Apothekenteam – was ist zu tun?

Stuttgart - 03.04.2020, 17:00 Uhr

Was sollen Apothekern tun, wenn ein Mitarbeiter auf das Coronavirus positiv getestet wurde? Unnötige Quarantäne kann nach Ansicht der Apothekerkammer Berlin vermieden werden, wobei das letzte Wort das Gesundheitsamt spricht. ( r / Foto: imago images / Ralph Peters)

Was sollen Apothekern tun, wenn ein Mitarbeiter auf das Coronavirus positiv getestet wurde? Unnötige Quarantäne kann nach Ansicht der Apothekerkammer Berlin vermieden werden, wobei das letzte Wort das Gesundheitsamt spricht. ( r / Foto: imago images / Ralph Peters)


Was tun, wenn sich ein Apothekenmitarbeiter mit SARS-CoV-2 infiziert hat oder der Verdacht auf COVID-19 besteht? Muss das restliche Apothekenteam in Quarantäne, sich auf das neuartige Coronavirus testen lassen? Eine für jede Apotheke gültige Marschrichtung gibt es nicht – die Entscheidung liegt beim Gesundheitsamt. Die Apothekerkammer Berlin gibt jedoch Berlins Apotheken eine pragmatische Leitlinie an die Hand - und erklärt, warum Schutzkleidung und Arbeiten in zwei Teams vielleicht manchmal über Wohl und Wehe der Quarantäne entscheiden könnten. 

Auch medizinisches Personal ist nicht vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 gefeit. Das Infektionsrisiko dürfte sogar erhöht sein, da es häufiger in Kontakt – teilweise sehr engem – mit Infizierten oder Erkrankten kommt. Erkrankt jedoch medizinisches Personal, stellt dies eine besonders kritische Konstellation dar, denn das medizinische Personal fehlt folglich in der Versorgung von Patienten. Um den Spagat Quarantäne der Mitarbeiter und Versorgung der Patienten möglichst gut zu meistern, hat das Robert Koch-Institut (RKI) eine Empfehlung erstellt: „Optionen zum Management von Kontaktpersonen unter medizinischem Personal bei Personalmangel“. 

RKI: Optionen zum Management von Kontaktpersonen unter medizinischem Personal bei Personalmangel

Der Leitfaden „Optionen zum Management von Kontaktpersonen unter medizinischem Personal bei Personalmangel“ sieht bei personellen Engpässen, wenn die adäquate Versorgung von Patienten nicht mehr gewährleistet werden kann und andere Maßnahmen zur Sicherstellung einer angemessenen Personalbesetzung erschöpft sind, gewisse Erleichterungen vor: Quarantäneregeln zu lockern (verkürzen) und auch medizinisches Personal mit Erkältungssymptomen oder SARS-CoV-2-positivem Nachweis einzusetzen. Allerdings jeweils gekoppelt an besondere Bedingungen. Ziel: Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung. 

Auch wenn Apotheker in der Regel nicht so eng am Patienten „arbeiten“ wie Ärzte und Pfleger, gilt auch für Apotheken bei SARS-CoV-2-Nachweis von Apothekenmitarbeitern die Balance zwischen angeordneter Quarantäne der Mitarbeiter und Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln – und das Offenbleiben der Apotheke – zu meistern. Doch was sollen Apotheken konkret tun, wenn ein Mitarbeiter nachgewiesen SARS-CoV-2 infiziert ist? Muss das Team in Quarantäne? Müssen die Mitarbeiter getestet werden? Hier ist die Antwort nicht verallgemeinerbar – diese Entscheidungen treffen die zuständigen Gesundheitsbehörden. Inwieweit die „RKI-Erleichterungen" für medizinisches Personal auch für Apotheken angewendet werden, auch das entscheidet nach Auskunft des BMG das zuständige Gesundheitsamt. 

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AK Berlin: systematische Risikoeinschätzung essenziell

Die Apothekerkammer Berlin (AK Berlin) hat für ihre Apotheken einen Leitfaden erarbeitet, denn sie findet: „Um eine Entscheidung für den Betrieb und die Kolleginnen und Kollegen zu treffen, ist eine systematische Risikoeinschätzung essenziell“, Grundlage für den Leitfaden der AK Berlin bilden die aktuellen Empfehlungen des RKI.

Die Kammer differenziert drei Fälle:



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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