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Efluelda bei ab 60-Jährigen
Ist ein Ausweichen auf andere Grippeimpfstoffe wirklich unmöglich?
Schutzimpfungs-Richtlinie: keine Option der nur „bevorzugten“ Impfung mit Efluelda?
Hätte man aber in die Schutzimpfungs-Richtlinie keine Klausel für eine lediglich „bevorzugte Impfung“ mit hochdosierten Grippeimpfstoffen berücksichtigen können? Zum Beispiel: „Menschen ab 60 Jahren sollen bevorzugt mit einer Hochdosisgrippevakzine geimpft werden, bei Nichtverfügbarkeit sollten andere für diese Altersgruppe zugelassen Vakzinen zum Einsatz kommen.“ Solche Einschränkungen gibt es, sogar bei Grippe: So wird bei der Grippeimpfungen für Kinder in der Schutzimpfungs-Richtlinie geraten, diese mit einer inaktivierten Vakzine zu impfen, allerdings könne im „medizinisch begründeten Einzelfall“ – zum Beispiel bei einer Spritzenphobie – auf den nasalen Lebendimpfstoff ausgewichen werden. Einig zugelassener Lebendimpfstoff zur Anwendung als Nasenspray ist Fluenz® Tetra (Alter von 2 bis 17 Jahren).
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sollten bei gegebener Indikation mit inaktiviertem Impfstoff geimpft werden. Kann im medizinisch begründetem Einzelfall eine Impfung mit inaktivierten Influenza-Impfstoffen (IIV) nicht durchgeführt werden (z. B. Spritzenphobie, Gerinnungsstörungen), können Mehrkosten durch die Anwendung eines nasalen attenuierten InfluenzaLebendimpfstoffs (LAIV) gerechtfertigt sein.“
Nun klingt das auf den ersten Blick vergleichbar und eine solche Lösung auch für die Hochdosisgrippeimpfung bei Älteren plausibel. Doch: Im Fall der kindlichen Grippeimpfung hat die STIKO keinen Vorteil für eines der beiden Impfprinzipien festgestellt. Sondern: Liegen medizinische Gründe vor, wie eine Spritzenphobie, und das Kind kann keinen Totimpfstoff erhalten, kann auf den nasalen Impfstoff ausgewichen werden – ohne dass Nachteile für das geimpfte Kind resultieren. Bei der Hochdosisimpfung gibt es nach Ansicht der STIKO und des G-BA jedoch derzeit keine äquivalent wirksamen Vakzinen.
Das bedeutet: Man kann nicht einfach einen unterlegenen Impfstoff verwenden, weil der überlegene nicht lieferbar ist – das ist kein medizinischer Grund. Denn alle Menschen ab 60 Jahren sind in gleichem Maße geeignet für die Impfung. Die Schutzimpfungs-Richtlinie kann folglich nicht die rechtliche Basis liefern, zu selektieren – die „Schnellen“ bei der Impfung bekommen den „bessere“ Impfstoff und bei Nichtverfügbarkeit (also die „Langsameren“) den „schlechteren“. Somit: Das Gebot der Eile gilt hier nicht.
BMG kann Verordnung erlassen
Nun besteht die Möglichkeit, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Herbst/Winter eine Verordnung erlässt, die erlaubt, auf andere Grippeimpfstoffe auszuweichen. Möglich wäre auch – was der G-BA bereits erwähnte –, dass die STIKO bei Engpässen temporäre Empfehlungen veröffentlicht, die bei der Grippeimpfung Älterer auch konventionelle Vakzinen, wie Influsplit Tetra oder Vaxigrip Tetra, oder weiterentwickelte – Flucelvax Tetra oder Fluad Tetra (ab 65 Jahren) – berücksichtigt und diese dann pragmatisch umgesetzt wird. Hierfür bedürfte es unabhängig von der allgemeinverbindlichen Feststellung eines Lieferengpasses oder der Nichtverfügbarkeit des empfohlenen Impfstoffs der Konkretisierung durch die STIKO, ob und unter welchen auch zeitlichen Umständen zur nachhaltigen Umsetzung des Impfziels eine ersatzweise Impfung mit dem „konventionellen“ Impfstoff geboten ist.
Der G-BA geht davon aus, dass sodann „eine einheitliche Verfahrensweise rechtzeitig vor Beginn der nächsten Impfsaison 2021/2022 zwischen den Institutionen abgestimmt werden kann, um eine bestmögliche Versorgung der Versicherten auch in einem solchen Fall zu ermöglichen“. Da hierzu aber noch keine weitergehenden Beratungen stattgefunden hätten, bitte man um Verständnis, dass man zum jetzigen Zeitpunkt auch keine Aussagen zu einem möglichen Procedere abgeben könne.
7 Kommentare
Vom Stamme RAFFGIER!
von Andrea Velten am 27.02.2021 um 17:29 Uhr
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weltfern
von Thomas Kerlag am 26.02.2021 um 23:32 Uhr
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Efluelda
von Monika Prinz am 26.02.2021 um 19:26 Uhr
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Die Rechnung geht nicht auf
von Susanne Dolfen am 26.02.2021 um 18:38 Uhr
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Efluelda
von Gregor Huesmann am 26.02.2021 um 18:33 Uhr
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AW: ...Boostern mit Quadrivalenten ...
von Gunnar Müller, Detmold am 28.02.2021 um 8:37 Uhr
AW: Zulassung - wofür auch immer ....
von Bernd Jas am 01.03.2021 um 10:42 Uhr
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