COVID-19-Impfstoffe

Bestellung der Dosen für Zweitimpfungen – so geht's!

Berlin - 30.04.2021, 12:30 Uhr

In der übernächsten Woche stehen erstmals Zweitimpfungen mit Comirnaty in den Arztpraxen an. Was gilt es bei der Bestellung zu beachten? (Foto: IMAGO / ANE Edition)

In der übernächsten Woche stehen erstmals Zweitimpfungen mit Comirnaty in den Arztpraxen an. Was gilt es bei der Bestellung zu beachten? (Foto: IMAGO / ANE Edition)


Ab der kommenden Woche können Ärzt:innen COVID-19-Impfstoffdosen für Zweitimpfungen bestellen. Dafür hat der Bund eine eigene Sonder-PZN eingerichtet. Doch Vorsicht: Mithilfe dieser PZN soll lediglich der Großhandel darüber in Kenntnis gesetzt werden, wie viele der bestellten Dosen für Zweitimpfungen gedacht sind. Die eigentliche Bestellung erfolgt gemeinsam mit den Dosen für die Erstimpfungen.

Am kommenden Dienstag bestellen die Apotheken erneut COVID-19-Impfstoffe für die Praxen. Dann können Ärzt:innen erstmals explizit Impfstoffdosen für Zweitimpfungen ordern. Bereits gestern informierte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) darüber, dass diese auf einem separaten Muster-16-Formular bestellt werden sollen. Sie werden den Angaben zufolge prioritär behandelt, um sicherzustellen, dass die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfabstände eingehalten werden können.

Sechs Wochen nach Beginn der Impfkampagne im ambulanten Sektor werden in der zweiten Maiwoche die ersten Zweitimpfungen fällig – und zwar für Menschen, die mit Comirnaty® von Biontech/Pfizer immunisiert wurden. Das bedeutet: Am kommenden Dienstag, den 4. Mai, werden die Ärzt:innen zum ersten Mal die dafür benötigten Dosen bestellen. Über die Bestellvorgaben, auf die sich KBV, Phagro und ABDA geeinigt haben, berichtet nun unter anderem der Hessische Apothekerverband seinen Mitgliedern in einem Rundschreiben.

Mit Blick auf die getrennten Rezepte für Erst- und Zweitimpfungen stellt der Verband klar: Sollte der Bestellende hiervon abweichen, muss er in jedem Fall kenntlich machen, welche Impfstoffmenge für Zweitimpfungen vorgesehen ist. „Nur so kann sichergestellt werden, dass die Dosen für Zweitimpfungen bei einer Kontingentierung prioritär beliefert werden“, heißt es in dem Schreiben. Die KBV hat die Vertragsärzt:innen demnach gebeten, die Anzahl der benötigten Dosen entsprechend der Vialgröße anzugeben, damit in der Apotheke nicht gerundet werden muss. Denn das könnte dazu führen, dass unter Umständen zu wenig Impfstoff für Zweitimpfungen geliefert wird. Die KBV erläuterte bereits gestern dazu: „Wenn Sie also beispielsweise 23 Patienten zum zweiten Mal mit dem Impfstoff von Biontech impfen wollen, geben Sie 24 Dosen (vier Vials mit sechs Dosen) an.“



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Bestellung Zweitimpfungen

von Dr. Harald Paulsen am 01.05.2021 um 8:37 Uhr

"...die Anzahl der benötigten Dosen entsprechend der Vialgröße anzugeben, damit in der Apotheke nicht gerundet werden muss. Denn das könnte dazu führen, dass unter Umständen zu wenig Impfstoff für Zweitimpfungen geliefert wird."
Denkweise der KBV: Arzt bestellt 20 Dosen, Apotheke rundet ab (!!) auf 18 und bestellt 2 Dosen zu wenig. Toll, wieviel Intelligenz man uns auf Seiten der KBV zutraut!
Seit Wochen kriegen wir das Bestell- und Zuteilungschaos bestens geregelt und versorgen unsere Ärzte. Wir können das!

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