Praxis

Hashcode unverzichtbar

Wie die Rezepturabrechnung ab 1. Juli läuft

Die Einführung einer verpflichtenden Verwendung des Hashcodes bei der Rezeptabrechnung zum 1. Juli 2022 steht unmittelbar bevor. Damit die Abrechnung von Papierrezepten weiterhin funktioniert, sind einige Neuerungen zu beachten. So müssen bei der Abrechnung von Rezepturen verpflichtend elektronische Zusatzdaten geliefert werden.

Offiziell gilt die Pflicht, elektronische Zusatzdaten für alle Rezeptur-Abrechnungen zu liefern, bereits seit 1. Januar 2022. Da aber die vorab mit dem Hashcode bei Cannabis-Rezepturen gesammelten Erfahrungen einen holprigen Start befürchten ließen, wurde Ende 2021 eine Übergangsfrist vereinbart, die es erlaubte, die Abrechnung übergangsweise nach den bisher geltenden Regelungen vorzunehmen. Diese Frist läuft nun zum 30. Juni 2022 aus.

Zusatzdaten erforderlich

Um die Hashcode-Pflicht zu erfüllen, ist es mit einer bloßen Rezeptbedruckung nicht getan, sondern es muss auch ein elektronischer Zusatzdatensatz geliefert werden, der Informationen zu den Bestandteilen der Rezeptur enthält. Hierzu gehören – anders als bei der klassischen Rezepturtaxation – nicht nur die eingesetzten Mengen und Einkaufspreise, sondern auch die PZN der verwendeten Packung. Dies gilt auch für Stoffe, die in der Hilfs­taxe gelistet sind. Während diese Daten bei ausschließlichen Taxationsprogrammen für jeden Rezepturbestandteil einzeln eingetragen werden müssen, können sie bei kombinierten Dokumentations- und Taxationsprogrammen direkt aus der Herstellungsdokumentation gezogen werden. So wird z. B. automatisch die PZN der tatsächlich verwendeten Charge in den Zusatzdatensatz übertragen.

Abb.: Übertragung der Abrechnungsdaten vom DATA-Modul des Dr. Lennartz Laborprogramms über das Warenwirtschaftssystem bis zum Rechenzentrum.

Laborprogramm liefert abrechnungsfähige Datensätze

Obwohl der Vorteil auf der Hand liegt, ist von den am Markt verbrei­teten Spezialprogrammen zur Labor- und Herstellungsdokumentation derzeit nur das Dr. Lennartz Laborprogramm in der Lage, apotheken­übliche Rezepturen direkt zu taxieren und dabei vollständige, auf Kassenrezept abrechenbare Zusatzdatensätze zu liefern. Andere Produkte bieten entweder gar keine Taxation oder sie erlauben zwar eine Preis­berechnung, können aber die zur Abrechnung mit der GKV notwendigen elektronischen Zusatzdaten nicht generieren. Das Dr. Lennartz Laborprogramm bietet dagegen die stringente, automatische Weitergabe der Chargendaten aus der Prüf- bzw. Herstelldokumentation bis in den Abrechnungsdatensatz.

Schnittstelle zu den meisten Warenwirtschaften

Dank einer Schnittstelle können die Abrechnungsdatensätze aus dem Dr. Lennartz Laborprogramm bei den meisten Warenwirtschaftssystemen direkt in die Kasse übernommen werden. Der Rezeptdruck erfolgt dann durch das Kassensystem, inklusive Hashcode. Welche Systeme kompatibel sind, wird auf der Website des Dr. Lennartz Laborprogramms detailliert aufgeführt. |

Apothekerin Beate Riek

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.