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Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Freiburg
Dr. Lukas Kalkbrenner, Rechtsanwalt

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Veröffentliche Artikel von Dr. Lukas Kalkbrenner, Rechtsanwalt

(Bild: Photoschmidt / AdobeStock)

Horrorszenarien haben sich als haltlos entpuppt

Wenn es um das Thema Datenschutz geht, unterliegt der medizinische Bereich besonderen Auflagen. Als vor etwa sechs Jahren die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft trat, gab es viele Sorgen, die sich im Nachhinein jedoch als unbegründet erwiesen haben. Worauf Sie als Apothekeninhaberin oder -inhaber wirklich zu achten haben, beschreiben die Anwälte Lukas Kalkbrenner und Morton Douglas im neuen „AWA - Apotheke und Wirtschaft".
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Europäische Datenschutz-Grundverordnung

Welche Daten dürfen Apotheken wie lange speichern?

Ein Artikel, der kurz vor Weihnachten auf „süddeutsche.de“ erschienen ist, erhebt schwere Vorwürfe gegen den Software-Hersteller ADG. Die Software soll Patientendaten über das notwendige Maß hinaus speichern, zudem soll ADG einem Löschauftrag seitens der Apotheke nicht nachgekommen sein. Nach Ansicht der Datenschutzexperten Dr. Morton Douglas und Dr. Lukas Kalkbrenner, die DAZ.online um eine Einschätzung gebeten hat, werfen die Vorwürfe komplexe datenschutzrechtliche Fragen auf, die über den konkreten Sachverhalt hinausgehen.
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Vorwürfe gegen ADG ergeben datenschutzrechtliche Fragen

Arzneimittelrückruf: Darf man Patienten anrufen?

Vor kurzem wurde das hormonale Kontrazeptivum Trigoa von Pfizer zurückgerufen. In einem Anschreiben, das über den Hintergrund des Rückrufs informiert, werden Apotheker angehalten, betroffene Patientinnen hierüber aktiv in Kenntnis zu setzen. Dies wirft die Frage nach der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Kontaktaufnahme auf. Rechtsanwalt Dr. Lukas Kalkbrenner beantwortet sie für DAZ.online.
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Datenschutz vs. Patientenschutz
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