
Apotheker darf DrAnsay-Rezepte nicht beliefern
Ein Apotheker darf Rezepte, die über DrAnsay ohne persönlichen Kontakt zwischen Verordner und Kunden ausgestellt wurden, nicht entgegennehmen und beliefern. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden. Geklagt hatte die Apothekerkammer Nordrhein. Sie appelliert an Apotheken, sich nicht an offensichtlich rechtswidrigen Geschäftsmodellen zu beteiligen.































































































































