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Veröffentliche Artikel von Marius Bücke, Oppenländer Rechtsanwälte Stuttgart
Pauschalabgeltung erst ab 13 Prozent über Tarif
Eine wichtige arbeitsrechtliche Frage im Zusammenhang mit der Ableistung von Notdiensten ist die Vergütung. Zwar ist der Bereitschaftsdienst vollwertige Arbeitszeit, gleichwohl muss er nicht wie reguläre Arbeitszeit entlohnt werden. Vielmehr gelten bei der Vergütung von Notdienstbereitschaften eigene Grundsätze.
Schwangere und Stillende: Sind Notdienste erlaubt?
Für schwangere und stillende Mitarbeiterinnen gelten am Arbeitsplatz besondere Schutzvorschriften –zum Schutz der Gesundheit der Mutter und des Kindes müssen die gesetzlichen Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) beachtet werden. Neben beispielweise einem Beschäftigungsverbot nach der Geburt, gibt es Einschränkungen im Notdienst.
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