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Paul-Ehrlich-Institut: Keine Blutprodukte aus britischem Plasma bei uns auf dem
Die genannten Presseberichte beziehen sich auf das Präparat Amerscan MAA. Bei diesem Präparat handelt es sich nicht um ein klassisches Blutprodukt oder eine Blutkonserve. Es ist die Zubereitung einer radioaktiven Substanz mit geringen Mengen an Albumin als Trägersubstanz. Das Arzneimittel wird eingesetzt, um bestimmte Lungenerkrankungen festzustellen. Wird Albumin selbst als arzneilich wirksamer Bestandteil verwendet, beispielsweise zur Behandlung eines Kreislaufschocks, ist es in entsprechenden Präparaten in einer mindestens 1000fach höheren Dosis enthalten.
Der Zulassungsinhaber für das Arzneimittel Amerscan MAA hatte bereits Mitte November in Abstimmung mit den zuständigen Behörden, darunter das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Berlin, Packungen einer Charge, die aus Großbritannien nach Deutschland importiert worden war, zurückgerufen. Die Rücknahme der Charge erfolgte vorsorglich, als bekannt wurde, daß einer der Plasmaspender an der neuen Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit erkrankt war.
Klassische Blutprodukte für den deutschen Markt, wie beispielsweise Gerinnungsfaktoren, Immunglobuline oder auch Albumin, werden nicht aus Großbritannien importiert. Auch das Ausgangsmaterial für solche Präparate, das Plasma, stammt nicht aus Großbritannien. Die Einhaltung dieser Regelung wird bei der 1994 eingeführten staatlichen Chargenprüfung durch das Paul-Ehrlich-Institut kontrolliert. Schließlich stammen Bluttransfusionen, die in Deutschland verabreicht werden, ausschließlich aus dem Inland.
Die Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung ist seit Jahrzehnten bekannt, ohne daß sich bisher Hinweise für eine Übertragbarkeit durch Blutprodukte ergeben haben. Vor kurzem wurde in Großbritannien eine neue Variante dieser Erkrankung beobachtet, die mit der BSE-Epidemie bei Rindern in Verbindung gebracht wird. In Großbritannien sind bisher etwa 22 Fälle der neuen Variante von CJK aufgetreten. In Deutschland ist bisher kein einziger Fall der neuen Variante bekannt geworden. Auch bei dieser neuen Variante sind bisher keine Übertragungen durch Blut nachgewiesen worden. Der Beobachtungszeitraum reicht allerdings bisher nicht aus, um eine Übertragbarkeit vollständig auszuschließen. Im Rahmen der Risikovorsorge werden daher auf Grund europäischer Abstimmung Chargen zurückgerufen, wenn bekannt wird, daß einer der Blutspender an der neuen Variante von CJD erkrankt ist. Dies ist also keine Abwehr einer erwiesenen Gefahr, sondern eine Maßnahme der größtmöglichen Risikovorsorge.
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