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Krankenhaus-Notopfer: Versicherte müssen bald zahlen
Jedes Mitglied einer gesetzlichen Kasse muß drei Jahre lang bis 1999 jeweils 20 Mark zahlen, so die entsprechende Bestimmung des 2. GKV-Neuordnungsgesetzes (2. NOG). Nur die Bewohner Bayerns sowie Härtefälle sind von dem Sonderbeitrag befreit, so die Information der Spitzenverbände der Krankenkassen. Sie ermuntern diejenigen, die wegen der Befreiung unsicher sind, sich an ihre Kasse zu wenden. Befreit sind demnach diejenigen, die als Alleinstehende monatlich weniger als 1708 Mark (West) oder 1456 Mark (Ost) brutto verdienen, bei Familienangehörigen gibt es Aufschläge. Die 20 Mark zahlt der Versicherte allein, ein Arbeitgeberanteil ist nicht vorgesehen. Ab Oktober wollen die Kassen ihren Mitgliedern eine Zahlungsaufforderung zusenden. Werde der Beitrag nicht innerhalb von vier Wochen überwiesen, folge eine Zahlungserinnerung, anschließend ein Mahnverfahren. Laut Krankenkassen haben sich die Bundesländer bis auf Bayern bisher geweigert, für die Instandhaltungskosten der Kliniken aufzukommen. Daher müßten nun die Kassen dafür zahlen, nach Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums eine Summe von 880 Millionen Mark pro Jahr. Das Notopfer solle die Beträge kompensieren. Sein Einzug war zunächst umstritten. In der Vergangenheit hatten Vertreter von Kassen wiederholt auf den immensen Verwaltungsaufwand hingewiesen, der ihrer Schätzung zufolge jeweils 20 Mark an Kosten nur für das Einziehen der 20 Mark nach sich ziehe.
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