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Vergiftungen: Immer wieder Lampenöl

Dem Berliner Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz (BgVV) wurden bis Ende 1996 130 Vergiftungsfälle nach Einnahme parfümierter und gefärbter Lampenöle gemeldet.

In drei Fällen führten die Vergiftungen zum Tod, in mehr als der Hälfte der Fälle wurden schwere chemische Lungenentzündungen registriert, zum Teil mit schwerwiegenden weiteren Gesundheitsschäden. Nachdem zahlreiche präventive Maßnahmen wie kindergesicherte Verschlüsse für Nachfüllbehälter, Warnhinweise und Gefahrstoffkennzeichnung weitere Vergiftungen, vor allem bei Kleinkindern, nicht vermeiden konnten und in der ersten Jahreshälfte 1997 weitere 16 Vergiftungsfälle registriert werden mußten, wird nun ein EG-weites Verbot dieser gefährlichen Haushaltschemikalie geprüft. Ein entsprechender Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission liegt vor, seine Umsetzung soll bis Mitte 1998 erfolgen. Ungefärbte und unparfümierte Lampenöle wären von dem Verbot nicht betroffen und weiterhin im Handel erhältlich. Das BgVV empfiehlt, auch diese Öle nur unter äußerster Sorgfalt zu verwenden, wenn kleine Kinder in der Nähe sind.
Lampenöle enthalten Paraffine mit gefährlichen physikalisch-chemischen Eigenschaften. Bedingt durch eine sehr niedrige Viskosität, geringe Oberflächenspannung und relativ niedrigen Dampfdruck können sie sich beim Verschlucken in den Atemwegen ausbreiten und dort Lungenentzündungen auslösen. Ein erstes Symptom ist anhaltender Husten, gefolgt von schwerer Atemnot.
Hat ein Kind Lampenöl getrunken, sind folgende Sofortmaßnahmen zu beachten:
• kein Erbrechen auslösen;
• sofort mit einem Giftinformationszentrum (siehe Aushang in der Apotheke) oder der nächsten Kinderklinik Kontakt aufnehmen;
• Bericht des behandelnden Arztes an das BgVV, da nur so die Wirksamkeit bestehender Schutzmaßnahmen überwacht werden kann.



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