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Weihnachtsgeld: Rechnung aufs Jahr spart 200 Mark Steuern

Ein häßliches Wort für eine unschöne Sache: Steuerprogression. Arbeitnehmer, die Weihnachtsgeld bekommen, werden damit konfrontiert - vielfach, ohne zu wissen, worum es dabei geht.

Die Übersetzung: Mit steigendem Einkommen steigt die prozentuale Steuerbelastung. Hat ein Ehepaar zum Beispiel 50.000 Mark im Jahr zu versteuern, so zahlt es dafür 6.972 Mark Einkommensteuer. Das entspricht einem Steuersatz von 13,9 Prozent. Bei einem Einkommen von 100.000 Mark sind 22,1 Prozent Steuern fällig: 22.126 Mark.
Dieser Anstieg des Steuersatzes bei steigendem Einkommen knabbert auch am Weihnachtsgeld. Der Arbeitgeber berechnet im Laufe des Jahres den monatlichen Lohnsteuerabzug nach dem Steuersatz, der sich beim Zwölffachen des jeweiligen Monatslohnes oder -gehaltes ergibt. Diesen Betrag liest er aus der amtlichen Lohnsteuertabelle ab.

Würde er in dem Monat, in dem das Weihnachtsgeld ausgezahlt wird, entsprechend verfahren, so ergäbe sich ein viel zu hoher Steuersatz und damit ein zu hoher Steuerabzug. Darum sieht das Gesetz für diesen Fall eine besondere Berechnung vor: Der Arbeitgeber geht vom tatsächlichen Jahresarbeitsverdienst aus.

Aufs Jahr gesehen hat der Arbeitnehmer monatlich ein um 1/12 des Weihnachtsgeldes höheres Gehalt bezogen. Wegen der Progression ist der Steuersatz dann rückwirkend höher als der, der bislang beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde. Die Monat für Monat einbehaltene Lohnsteuer ist demnach zu niedrig. Die ≥Nachzahlung" (wegen des gestiegenen Steuersatzes) für die vorangegangenen Monate hält der Arbeitgeber bei der Weihnachtsgeldzahlung vom Gehalt ein.

Beispiel: Ein verheirateter Arbeitnehmer (Steuerklasse III) verdient monatlich 4.500 Mark brutto. Im Dezember erhält er als Weihnachtsgeld ein 13. Gehalt. Monat für Monat hat der Arbeitgeber 398,50 Mark Lohnsteuer einbehalten, 8,9 Prozent von 4.500 Mark.
Im Dezember wären laut Tabelle 1.788,33 Mark Lohnsteuer abzuziehen. Das entspräche einer Steuerbelastung von 19,9 Prozent (bezogen auf den Bruttolohn). Hier greift nun die gesetzliche Regelung: Bei einem Jahreseinkommen von brutto (13 x 4.500 =) 58.500,00 Mark beträgt die Steuerbelastung 10,3 Prozent. Da der Arbeitgeber von Januar bis November nur 8,9 Prozent einbehalten hat, muß er neben den 10,3 Prozent vom gesamten Dezemberverdienst (927 Mark) noch (10,3 ./. 8,9 =) 1,4 Prozent von (4.500 x 11 =) 49.500,00 Mark einbehalten, also 693 Mark als ≥Nachzahlung" für Januar bis November.

Insgesamt zahlt dieser Arbeitnehmer also statt rund 1.400 Mark (1.788 ./. 398) nur rund 1.200 Mark (693 + 529) Steuern von seinem Weihnachtsgeld. Hat der Arbeitgeber versehentlich nicht so gerechnet (und besteht der Arbeitnehmer nicht auf einer nachträglichen Korrektur), so hat das keinen endgültigen Nachteil zur Folge: Im Steuerjahresausgleich rückt das Finanzamt alles wieder gerade...



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