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Änderung geplant: Astemizol und Terfenadin bald rezeptpflichtig

Die beiden nicht-sedierenden Antihistaminika Astemizol und Terfenadin sollen rezeptpflichtig werden.

Dies sieht die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums zur Änderung der Verschreibungsverordnung vor. Stimmt der Bundesrat zu, könnte die Vorschrift zum 1. Januar 1998 in Kraft treten.
Die sichere Anwendung der beiden Substanzen, die zur symptomatischen Behandlung allergischer Erkrankungen zugelassen wurden und sich weitgehend durch das Fehlen anticholinerger und insbesondere sedativer unerwünschter Wirkungen auszeichneten, erscheine angesichts - wenn auch sehr seltener - Nebenwirkungen nur nach Indikationsstellung durch einen Arzt gegeben, heißt es in der Begründung zur Änderungsverordnung. Weitere Stoffe sollen demnach unter die Verschreibungspflicht fallen.
Arzneimittel mit den Wirkstoffen Amorolfin oder Croconazol sollen nach Ablauf der automatischen Verschreibungspflicht freigestellt werden. Bei Amorolfin handele es sich um ein Morpholinderivat einer unter den Antimykotika neuen Substanzklasse mit breitem Wirkungsspektrum, bei Croconazol um einen Stoff mit breitem antimykotischem sowie antibakteriellem Wirkungsspektrum.







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