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Freiverkäufliche Arzneimittel: Abmahnungen gegen Aldi

Der Lebensmitteldiscounter Aldi Süd, der seit 29. Oktober ein Sortiment freiverkäuflicher Arzneimittel führt, wird zur Zeit mit zahlreichen Abmahnungen und Prozeßandrohungen überzogen.

Wie die Lebensmittel Zeitung vom 21. November berichtet, wurde bei praktisch jedem Produkt dieses Sortiments einschließlich Handzettelwerbung ein ≥Haar in der Suppe" gesucht und gefunden.
Die Bad Homburger Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs hat nahezu alle von diesem Lebensmitteldiscounter unter dem Namen St. Benedikt angebotenen freiverkäuflichen Arzneimittel einschließlich der Handzettelwerbung abgemahnt. Kritisiert wird dabei nicht die Qualität der Aldi-Arzneimittel, es geht vielmehr darum, ob die Wirkstoffe in der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Weise deklariert wurden. Die Lebensmittel Zeitung weist zum Beispiel darauf hin, daß eine mit einer Kamille geschmückte Kräuterteepackung beanstandet wurde, da sie keine Kamille enthält. Auf einer Hustensaftpackung wurde der Zusatz ≥mit Honig" beanstandet, der als Geschmacksverbesserer ausgelobt werden muß, da es sich nicht um einen arzneilichen Bestandteil handelt. Unzulässig ist auch die Bezeichnung ≥Medizina natura" auf Produkten, die synthetische Zusatzstoffe enthalten. Besonders kritisiert wird von der Wettbewerbszentrale, hinter der zahlreiche Verbände und Unternehmen aus Handel und Industrie stehen, auch die von Aldi vermarktete Erkältungskombinationspackung, da Arzneimittel nicht im Set angeboten werden dürfen. Gegen das Set-Angebot hat auch, so die Informationen der ≥Lebensmittel Zeitung" der Pharmagroßhändler Gehe eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Dagegen soll allerdings Aldi bereits eine Hinterlegungsschrift vorbereitet haben, mit der verhindert werden kann, diese Produkte sofort aus den Regalen entfernen zu müssen.
Der Drogeriediscounter Schlecker, der Ende November ebenfalls freiverkäufliche Arzneimittel der Eigenmarke ≥Biowohl" auf den Markt bringen wollte, soll durch die gegen Aldi eingeleiteten Maßnahmen zunächst von seinem Vorhaben abgerückt sein. Zudem dürfen Arzneimittel unter der Bezeichnung ≥Bio" nur eingeführt werden, wenn sie keine synthetischen Stoffe enthalten.




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